Sechs Jahre nach der Verabschiedung des LEAP-Gesetzes hat die Koalition aus SPD, FDP und Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag kurz vor der Landtagswahl 2021 das Gesetz geändert. Endlich ist das LEAP-Gesetz anwendbar.

Das LEAP sollte als Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung helfen, die Entwicklung der Innenstäte voranzutreiben, in dem privates Kapital generiert wird. Wer ein Gebäude in einer guten Innenstadtlage besitzt, kann bei der Vermietung höhere Erträge erzielen. Deshalb soll die Gestaltung des Umfelds nicht nur durch Steuergelder finanziert werden. Auch die Grundstückseigentümer/-innen sollen sich beteiligen. Im besten Falle auch mitreden und mitentscheiden über die Projekte, die zur Attraktivität beitragen. So lassen sich die Grundgedanken für das LEAP zusammenfassen.

Es sind ja oft Kleinigkeiten, die einen Straßenzug schäbig aussehen lassen. Heruntergekommene Fassaden, überquellende Mülltonnen vor Hauseingängen, kunterbuntes Durcheinander von Werbeschildern… Im Prinzip lassen sich solche Hässlichkeiten schnell bereinigen – wenn sich die Eigentümer einig sind und die Initiative ergreifen. Darauf bauen die LEAPs, die in anderen Bundesländern „Business Improvement Districts“ (BID) heißen.

Konstruktionsfehler des LEAP-G

In Rheinland-Pfalz hat das bislang nicht funktionieren können, obwohl das entsprechende „Landesgesetz für Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte“ (LEAP-G) 2015 von der damaligen Rot-Grünen-Koalition verabschiedet wurde. Seit 2016 war der Konstruktionsfehler des Gesetzes offensichtlich: Eigentümer/-innen, die Wohnungen vermieten, sollten ebenso zur Kasse gebeten werden, wie solche, die Arztpraxen und Ladenlokale vermieten. Eine „Ungerechtigkeit“, die dazu führte, dass die Kommunen die Anteile des Wohnungseigentums aus den Einheitswerten der Gebäude herausrechnen sollten – die Einheitswerte sind Grundlage für die Berechnung der Anteile, die ein Eigentümer an ein LEAP zu zahlen hätte.

Der Aufwand war den Kommunen nicht zuzumuten, was wiederum das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium nicht einsehen wollte. Dieses Ministerium hatte zwar den Gesetzesentwurf für das 2015 verabschiedete LEAP mitgetragen, zwischenzeitlich hatte allerdings die Ministeriums-Leitung gewechselt: 2015 hieß die Wirtschaftsministerin Eveline Lemke und war eine Grüne; ihr Nachfolger heißt seit 2016 Volker Wissing ist FDP-Mitglied und seit 2020 Generalsekretär der Bundes-FDP. Seine Nachfolgerin in der rheinland-pfälzischen FDP ist Daniela Schmitt, bislang Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium. Welche Rolle sie nach den Landtagswahlen am 14. März 2021 in der künftigen rot-grün-gelben Regierung in Rheinland-Pfalz spielen wird, werden die anstehenden Koalitionsverhandlungen zeigen.

Zu spät für die »Neue Mainzer Mitte«

Für den Verein »Neue Mainzer Mitte e.V.« kam die Gesetzesänderung im Januar 2021 zu spät. Die Mitglieder um Friseurmeister Christian Ahrens und die ehemalige Römerpassagen-Centermanagerin Sandra Klima standen zwei Jahre lang in den Startlöchern, um ihr Einkaufsquartier rund um den Neubrunnenplatz in Mainz (siehe Foto) mithilfe eines LEAP aufwerten zu können. Ende 2019 beschlossen sie, den Verein aufzulösen.

Warum es sechs Jahr dauerte, bis eine Gesetzes-Änderung möglich wurde, lässt sich anhand der MAINZER-Nachforschungen wie folgt zusammenfassen: Der Wille, das Gesetz zu ändern, um es anwenden zu können war in den Fraktionen von SPD und Grünen im RLP-Landtag vorhanden. Die FDP-Fraktion dagegen mochte sich zu dem Thema nicht äußern und reagierte nicht auf entsprechende Nachfragen. Eine Erfahrung, die auch die Initiativen, die seit 2015 mit Hilfe von LEAPs die Innenstädte von Mayen, Koblenz, Diez und Mainz attraktiver gestalten wollten, bestätigten. In der rheinland-pfälzischen FDP seien LEAPs als „dirigistische Eingriffe in die freie Marktwirtschaft“ verpönt, wurde gemunkelt. Eine Gesetzesänderung hatten auch die IHKs in Rheinland-Pfalz und die Einzelhandelsverbände regelmäßig angemahnt.

Abgabenberechnung neu gestaltet

Letztlich gelang es, kurz vor Ende der Legislaturperiode im Januar 2021 die Novellierung des „Landesgesetzes über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte“ (LEAP-G) im Landtag zu beschließen. Die wichtigste Änderung gegenüber dem alten Gesetz lautet: Die Abgabenberechnung für ein LEAP wird vom Einheitswert des Grund­stücks entkoppelt. Kommunen haben so die Möglichkeit, ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke von der Finanzierung von Quartiersmaßnahmen auszunehmen.

Nun bedeutet eine Änderung des Gesetzes allerdings nicht, dass entsprechende Initiativen in rheinland-pfälzischen Innenstädten direkt loslegen können. Zwar haben die Regierungsfraktionen 200.000 Euro im Landeshaushalt 2021 zur Förderung des Mittelstands, des Handels und der Dienstleistungswirtschaft eingestellt. Die soll unter anderem eine Anschubfinanzierung für LEAP-Projekte ermöglichen. Aber: bevor es soweit ist, muss eine Mustersatzung und ein Leitfaden für die Durchführung von LEAPs erarbeitet werden.

Mustersatzung und Leitfaden

Die Federführung für diese Arbeit hat die handelspolitische Sprecherin der IHK Rheinland Pfalz, Malin Handrick, inne. Mitte März 2021 berichtet sie dem MAINZER, die IHKs und das Wirtschaftsministerium seien dabei, die Mustersatzung und den Leitfaden zu erarbeiten. In diesem Prozess eingebunden seien auch der Handelsverband Rheinland-Pfalz und der Städtetag Rheinland-Pfalz. Noch im Frühjahr 2021 sollen Mustersatzung und Leitfaden fertig werden – allerdings stünden derzeit die Handhabung der unterschiedlichen Corona-Verordnungen im Fokus auch und besonders im Einzelhandel. Handrick weiß aber aufgrund von Nachfragen, dass die Innenstadtakteure in reinland-pfälzischen Städten froh seien, endlich die Aufwertung ihrer Quartiere mit Hilfe von LEAPs in die Hand nehmen zu können.

Marion Diehl

 

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