Ab 2023 können die »Flusskreuzer« am Mainzer Rheinufer Landstrom »tanken« und die Umgestaltung des Adenauer Ufers sollte abgeschlossen sein. Wo bleiben dann die »Arbeitsschiffe«?

Die Konzessionsvergabe für die Versorgung mit Landstrom der vier städtischen Steiger am Mainzer Rheinufer ist fast abgeschlossen. Die Düsseldorfer RheinWerke GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke Düsseldorf AG und der RheinEnergie AG, Köln, erhielt den Zuschlag.

In Düsseldorf hat das Unternehmen laut Presseberichten, im vergangenen Jahr bereits am fünften Schiffsanleger der Köln Düsseldorfer Rheinschifffahrt die Voraussetzungen für die Versorgung mit Landstrom geschaffen. Die RheinWerke GmbH übernimmt sowohl die Netzanbindung als auch das Contracting, heißt, die Abrechnung mit den Reedereien und sorgt auch für die Wartung der Schiffs-TankE-Anschlüsse. Die Investitionskosten für die Landstrom-Versorgung werden zum überwiegenden Teil aus Fördermitteln vom Bund und des jeweiligen Bundeslandes getragen. Michael Paulus, beim Mainzer Wirtschaftsbetrieb zuständig für die Landstrom-Versorgung am Rheinufer, ist zuversichtlich, dass im Frühjahr 2023 die ersten Flusskreuzer während ihres Aufenthaltes in Mainz die Dieselmotoren abschalten können.

Die RheinWerke hätten beim Land Rheinland-Pfalz den Förderantrag für die städtischen Steiger gestellt, der voraussichtlich in diesem Frühjahr entschieden werde. Auch die Landstromversorgung der Steiger von Viking Cruises und Köln Düsseldorfer soll das Unternehmen übernehmen. Die Belegungspläne und die Abrechnung der Gebühren für die Nutzung der Steiger blieben allerdings in Händen des Wirtschaftsbetriebs. Anzupassen seien noch die Geschäftsbedingungen, denn die Landstrom-Abnahme am Mainzer Rheinufer sei künftig verpflichtend, was laut Michael Paulus zwischenzeitlich auch von den Reedereien gewünscht werde.

Damit ist ein Ärgernis am Mainzer Rheinufer erledigt. Anders sieht es mit dem »Event- und Gerätschaftsensemble« an der Theodor-Heuss-Brücke aus.



2015: Kein Handlungsbedarf

In den Plänen für die Umgestaltung des Rheinufers am Adenauer-Ufer vom April 2020 taucht die »Casian Carl«, das Eventschiff samt Pontons mit Arbeitsgerätschaften, nicht auf, obwohl sie unübersehbar seit mindestens sechs Jahren an derselben Stelle liegt. Die SPD-Fraktion im Ortsbeirat Altstadt hatte im Januar 2021 die Mainzer Stadtverwaltung angefragt, ob der Verbleib der »Arbeitsschiffe« genehmigt worden sei und inwieweit die Belange des Denkmalschutzes betroffen seien. Elf Monate später antwortete Ordnungsdezernentin Manuela Matz: Es wurde keine Genehmigung für das dauerhafte Verbleiben der Schiffe erteilt. Und kein Gestattungsvertrag für das Anlegen einer Landebrücke mit der Stadt Mainz geschlossen. Da es sich nicht um eine »bauliche Anlage« handele, sei der Denkmalschutz nicht tangiert.

Diese Auffassung bestätigte auf MAINZER-Nachfrage die Landeskonservatorin Dr. Roswitha Kaiser: »Nach einer ersten Einschätzung darf nach §13 DSchG eine bauliche Anlage in der Umgebung eines Kulturdenkmals nur mit Genehmigung errichtet, verändert oder beseitigt werden. Da es sich bei dem geschilderten Sachverhalt um keine Errichtung, Veränderung oder Beseitigung einer baulichen Anlage handelt, sehe ich hier keine Belange der Denkmalpflege berührt.«

Im Januar 2021 wollte der Ortsbeirat Altstadt auch wissen, welche Möglichkeiten die Verwaltung sehe, das Verbringen dieser Schiffe in den Industriehafen anzuordnen. Die Mainzer Ordnungsdezernentin antwortete im November 2021, dazu sei die Stadt Mainz nicht befugt; für die Bundeswasserstraße Rhein sei die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Bingen zuständig.

Dort erfuhr DER MAINZER schon im Juni 2015 von der zuständigen Abteilung, es bestehe kein Handlungsbedarf, denn: Durch die Nutzung seien keine Behinderungen des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundeswasserstraße erkennbar.

2017: Bauantragsverfahren

Und 2022? Besteht immer noch kein Handlungsbedarf? Martin Jacob, im WSA zuständig für die Wasserstraßenüberwachung, schreibt dem MAINZER:

»Der Sachverhalt um das ‚Schiffsensemble‘ unterhalb der Theodor-Heuss-Brücke in Mainz hat sich im Grunde seit 2015 nicht verändert. Es handelt es sich um Schiffe und schwimmende Geräte, die so liegen, dass von ihnen keine Behinderungen des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraße oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundeswasserstraße ausgehen. Dies war bereits 2015 so und ist es auch heute noch. Kleinere Änderungen in der Anordnung der Fahrzeuge spielen dabei keine Rolle. Für das Stillliegen benötigen Schiffe auf der Bundeswasserstraße keine Genehmigung, da der ruhende Verkehr eben auch zum Verkehr gehört. Insofern sieht das WSA hier nach wie vor keinen Handlungsbedarf.

Mit der Stadt hatte das WSA in dieser Sache 2017 letztmalig Kontakt. Das Bauamt der Stadt Mainz beteiligte damals das WSA in einem Bauantragsverfahren bzgl. einer Veranstaltungsstätte. Mit der Umwandlung der Schiffe in eine schwimmende Veranstaltungsstätte hätte auch seitens des WSA geprüft werden müssen, ob eventuelle bauliche Veränderungen ein Genehmigungserfordernis ausgelöst hätten. Über das weitere Schicksal des Bauantrags ist beim WSA nichts bekannt. Beim WSA wurden keine baulichen Änderungen beantragt und auch vor Ort kam es nicht zu relevanten baulichen Veränderungen. Deshalb blieb es aus Sicht des WSA bei stillliegenden Schiffen. Die mit dem Stillliegen der Schiffe einhergehende Nutzung der stadteigenen Ufermauer als Auflager für die Zugangsstege ist eine bilaterale Angelegenheit zwischen dem Eigner der Schiffe und der Stadt Mainz. Dabei ist das WSA ‚außen vor‘.«

Mittels eines Genehmigungsverfahrens ist die Kulisse von Landtag und Schloss am Mainzer Rheinufer also nicht von dem »Schiffsensemble« zu bereinigen.

2022: Rheinuferumgestaltung

Einen entscheidenden Schritt weitergekommen ist zwischenzeitlich die Umgestaltung des Rheinufers am Adenauer-Ufer zwischen Theodor Heuss-Brücke und Kaisertor. Im September 2021 stimmte der Mainzer Stadtrat einer »überplanmäßigen Mittelbereitstellung« in Höhe von 190.766,00 € beim Projekt »Rheinufergestaltung I« zu.

Nach dieser Bereitstellung von Geldern für die weiteren Planungen hätten erste Baumaßnehmen eigentlich im November 2021 starten können. Aber: der Stadtvorstand entschied, den Beginn auf 2022 zu verschieben, damit die Fläche für die (vielleicht) umsetzbaren Veranstaltungen in der ersten Jahreshälfte 2022 zur Verfügung steht. In Corona-freien Jahren war das Rheinufer Schauplatz u.a. für den Mainzer Rheinfrühling, die Johannisnacht und die Sommerlichter. In diesem Jahr könnte auch der Rheinland-Pfalz-Tag im Mai Platz am Ufer beanspruchen. Was daraus wird, steht in den Corona-Sternen. Auf jeden Fall ist aktuell die Ausschreibung für die Bauarbeiten in der Vorbereitung, schreibt Pressesprecher Ralf Peterhanwahr. Und er weist darauf hin, dass aufgrund der bekannten Corona-Unsicherheiten derzeit noch kein dezidierter Baustart benannt werden kann.

Und das »Schiffsensemble«? In den Plänen für die Rheinufersanierung taucht es nicht auf. Schon im März/April 2021 schrieb die Mainzer Pressestelle dem MAINZER, falls es die Arbeiten stören würde, werde die Stadtverwaltung zeitnah darauf hinweisen, dass das Schiff umgehend von dieser Stelle entfernt werde. Was passiert, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind, ist offen.

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