Ich bemühe mich seit Monaten nach besten Kräften, wie viele meiner Mitbürgerinnen und Mitbürger, zu verstehen, an welche Regeln ich mich in diesen Corona-Zeiten halten soll. Aufmerksam verfolge ich die »Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer.«

Ich habe sogar ein paar Mal auf dem Sender Phönix, den man sonst als Einschlafhilfe nutzen kann, die anschließende Pressekonferenz verfolgt und unzählige Sondersendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Wenn ich glaubte, etwas verstanden zu haben, war das schon nach einem Tag nicht mehr gültig. Fitness-Studios in Wiesbaden offen, in Mainz zu, Alkohol in Kostheim erwünscht, in Mombach verboten usw. usw.

In einer Stunde der Verzweiflung habe ich aus der hintersten Ecke meines Bücherschranks das Grundgesetz herausgekramt und wollte mal wissen, warum in einer Krise alle munter mitschwätzen dürfen. Dabei bin ich auf den Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 unserer Verfassung gestoßen. Dieser bestimmt, dass »Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen« zur sogenannten »konkurrierenden Gesetzgebung« gehört.

Der Bund muss die Länder gar nicht fragen, er kann ein Gesetz erlassen und dann ist Schluss mit den Versammlungen der unerträglichen Eitelkeiten. Macht Mutti Merkel jetzt erst nach einem Jahr Regelungs-Wirrwarr. Warum so lange gewartet wurde, sollen andere beantworten oder jeder sich selbst einen Reim darauf machen oder Herrn Laschet fragen.

Wasserversorgung, Pandemie, Wichtigtuer

Aber vielleicht sind wir Deutschen ganz tief in unserem Herzen immer noch Anhänger der Kleinstaaterei. Schon alleine Preußen hatte viele Grafschaften, Fürstentümer und Herzogtümer, das Heilige Römische Reich bestand im 17. Jahrhundert aus 300 (!) deutschen Staaten. Manche in Mainz und Rheinhessen haben diese Sehnsucht immer noch.

Das Großherzogtum Laubenheim ist z.B. ein Beleg dafür. Da klagt der Ortsbeirat gegen die eigene Stadt, weil sie wollen, dass das Mainzer Wasser weiterhin von Bodenheim in Rechnung gestellt wird. Die Klage wird verloren, da meldet sich bei der Presse ein Herr Hünerkopf, verleiht sich den Titel »ehrenamtlicher Berater des Ortsvorstands« und fordert in Berufung zu gehen.

Stimmt, das ist ein blöder Vergleich. Weder hat die Wasserversorgung von Laubenheim etwas mit der Pandemie zu tun, noch Herr Hünerkopf etwas mit Herrn Laschet. Aber vielleicht eint die beiden eine tiefe Sehnsucht danach, wichtig zu sein.

| Mogunzius

 

Mogunzius: Es geht um das Duzen