Neues Jahr – neues Glück! Naja, das ist wohl zu überschwänglich formuliert. Aber 2018 bringt manch Neues für Mainzer/-innen mit sich, darunter auch einiges, was nicht mit B anfängt und mit stelle aufhört.
Der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Landeshauptstadt, z.B.. Ob das Gutenbergmuseum durch den Anbau des sogenannten Bibelturms erweitert werden soll ist das Thema. Wie genau die Frage formuliert sein wird – wir dürfen gespannt sein. Schließlich ist diese Formulierung nicht unwichtig, wie bereits die im Vorfeld der grundlegenden Stadtratsentscheidung für diesen Bürgerentscheid kursierenden Fragen gezeigt haben.
Vermutlich Anfang Februar 2018 befindet der Stadtrat über Datum und Formulierung.
Ebenfalls im Februar wird sich der Stadtrat wieder mit der Rathaussanierung beschäftigen müssen und der Frage, ob auch hier die Bürger den Politiker/-innen sagen sollen, ob oder ob nicht (siehe S. 14 in dieser Ausgabe). Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) bleibt auf jeden Fall dabei, dass eine Entscheidung in der ersten Hälfte des Jahres 2018 fallen soll.
Ein Lieblingsthema der Mainzer/-innen und vieler Menschen, die aus dem Umland in die Stadt kommen, sind die Baustellen. Nach Fastnacht ist die nächste Großbaustelle geplant. Die Große Langgasse wird umgebaut, der Verkehr einspurig von der Großen Bleiche in Richtung Ludwigsstraße gelenkt. Der Zugang für Geschäftsinhaber und Bewohner soll jederzeit gewährleistet sein, die entsprechenden Informationen sind seit Wochen im Umlauf. Etwa Mitte des Jahres wird der Umbau der Boppstraße beginnen. Hier, wie in der Großen Langgasse, wird der größte Teil der Arbeiten im Erdreich stattfinden: Alle Versorgungsleitungen müssen erneuert werden.
Verloren…
…hat der Mainzer Entsorgungsbetrieb die Ausschreibung für die Altglasentsorgung. Die Wiesbadener Entsorgungsfirma RMG GmbH hat den Mainzer Entsorgungsbetrieb preislich unterboten und leert ab dem 2.1.18 die Glasmülltonnen in Mainz. Grau sind die Tonnen, in denen jetzt Altglas gesammelt wird.
Falls es künftig Probleme mit der Leerung oder der Glastonne selbst gibt, kann der Entsorgungsbetrieb nichts mehr tun. Betroffene müssen die kostenlose Service-Telefonnummer 0800 400 600 5 wählen, wenn die Glastonne
- nicht geleert wurde,
- nicht vom Grundstück geholt bzw. zurück gestellt wurde,
- kaputt ist und ausgetauscht werden muss,
- zu klein/zu groß ist,
- abgemeldet oder neu angemeldet werden soll.
Der Vertrag gilt bis 2020. Dann könnten die tarifgebundenen Mitarbeiter des Mainzer Entsorgungsbetriebs wieder übernehmen.
Es gehört wieder den Bürgern…
…das Taubertsbergbad (TBB). Ab 1.1.2018 sind die hundertprozentige Stadttochter Mainzer Stadtwerke AG (MSW) Eigentümer des Taubertsbergbads und werden es in eigener Regie in der eigenen Tochtergesellschaft Mainzer Stadtbad GmbH (MSB) und mit externer Unterstützung betreiben. Durchgezogen hat diesen Akt der Rekommunalisierung der Mainzer Stadtvorstand, angeführt von Finanz- und Sportdezernent Günter Beck (Grüne) – als Gemeinschaftsaufgabe: Niemand wollte ein Experiment a la Deyle wiederholen. Selbst die CDU stimmte im Stadtrat für die Rekommunalisierung.
Fast alle Mainzer/-innen werden bei diesem Akt in erster Linie an die Steuergelder denken, die fließen (müssen), um eine solche heroische Tat zu vollbringen. Auf 18 Mio. € wird der Sanierungsbedarf geschätzt. In den ersten drei Jahren, bis 2021 zahlen die Steuerzahler jährlich 1,3 Mio. € plus Umsatzsteuer an den Badbetreiber MSW. Bislang, ausgenommen 2017, flossen 1 Mio. € an den Badbetreiber Deyle, der im Gegenzug 1 Mio. € an Pacht bezahlte, die Umsatzsteuer bei dem Transfer verblieb bei der Stadt. Sind die drei Jahre rum, sollen die Überschüsse aus den Einnahmen von Sauna und Erlebnisbad zu je 50 % an die Stadt und an die MSB fließen, die wiederum an die Mutter MSW Pacht bezahlt. Für dieses Konstrukt ist eine Aufteilung der Geschäftsbereiche des TBB nötig: Sport- und Freibad zählen zur staatlichen Daseinsvorsorge, hier findet Schul- und Vereinsschwimmen statt, den Bürger-/innen soll der Schwimmbadbesuch zu verträglichen Preisen möglich sein – was automatisch zu Verlusten führt, die weiterhin von der Stadt über Subventionen ausgeglichen werden sollen. Der Geschäftsbereich Sauna/Erlebnisbad ist dazu da, Gewinne zu produzieren, die, da es sich um ein kommunales Unternehmen handelt, als Instandhaltungsrücklage deponiert werden können.
Es ist ein, für nicht-Fachfrauen, kompliziertes Konstrukt, das dann gut funktioniert, wenn die Mainzer/-innen in Scharen in »ihr« Schwimmbad strömen und noch dazu die Sauna- und Thermenlandschaft bevölkern (wenn sie wieder geöffnet sind!). Wobei die Eintrittspreise in beiden Fällen eine nicht unerhebliche Rolle spielen werden. Bislang ist der Besuch des Sportbades mit 4 € für 90 Minuten durchaus moderat zu nennen.
Übrigens: der Insolvenzverwalter, der seine Arbeit am 31.12.17 abschloss, hat eine Kanzlei beauftragt festzustellen, ob den Unternehmen Deyle und Gemünden, die in der Taubertsbergbad-Betriebsgesellschaft vereint waren, nachzuweisen sein könnte, dass ihr Hickhack um Gewährleistungsschäden und nicht erfolgten Instandhaltungsmaßnahmen zu dieser, Verzeihung, Bruchbude geführt haben, die mit 18 Mio. € Steuergeldern saniert werden muss. Es könnte also sein, dass… ? Ab 2. Januar 2018 ist das Sportbad wieder geöffnet. Wann Sauna und Therme öffnen, ist weiter ungewiss.
Interkommunale Zusammenarbeit…
…ist ein Schlüsselwort für die zukünftige Gestaltung der Kooperation zwischen Städten, Gemeinden, Landkreisen und das auch noch über Bundesländergrenzen hinweg. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Wiesbaden wächst und gedeiht seit einigen Jahren, das 200-jährige Rheinhessen-Jubiläum hat manche Animositäten zwischen Alzey-Worms, Mainz und Mainz-Bingen begraben. Bleibt die Metropolregion FrankfurtRheinMain. Weit weg ist die ja nicht. Schon länger überlegen Politiker/-innen, wie man die interkommunale Zusammenarbeit dies- und jenseits des Rheins und Mains ausdehnen könnte. Dabei wird immer wieder der Wille unterstrichen, dass die Städte Mainz und Worms sowie die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms, als Region Rheinhessen der FrankfurtRheinMain GmbH beitreten, also Mitglied werden, um wirklich mitreden zu können. Vielleicht klappt das 2018 endlich.
Das Dieselfahrverbot und die Citybahn…
… sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, die gut zusammenpassen. Am 22. Februar 2018 will das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich, und damit bundesweit bindend, die rechtlichen Voraussetzungen für ein Dieselfahrverbot in Städten, die regelmäßig die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid überschreiten, festlegen.
Auch gegen die Stadt Mainz ist eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe anhängig. Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt hat in den vergangenen Jahren diverse Maßnahmen ergriffen, um die Grenzwerte einzuhalten: das Fahrradverleihsystem MVGmeinRad, die Mainzelbahn sowie die beabsichtigte Anschaffung von Brennstoffzellen- und E-Bussen zählen dazu.
Ein Ja zur Citybahn Wiesbaden/Mainz könnte ein weiterer Pluspunkt auf dem Goodwill-Konto zur Einhaltung der Feinstaub-/Stickstoffdioxid-Grenzwerte darstellen – und die Richter davon abhalten, ein Dieselfahrverbot für die Mainzer Innenstadt zu verhängen? Nachdem die Ergebnisse der standardisierten Bewertung (NKU) einer Citybahn mit einem Nutzen-Kosten-Quotient von 1,5 eine Millionenförderung durch Bund und Länder möglich macht, will die Stadt Mainz 2018 die Trassenführung von der Theodor-Heuss-Brücke bis zur Hochschule Mainz prüfen. Parallel wird die Mainzer Bevölkerung bei einer Infomesse Mitte März über die Citybahn informiert. Eines ist dabei klar: Die Diskussion um die Citybahn in Mainz hat sachlich überhaupt nichts mit der Diskussion um eine weitere Rheinbrücke in dieser Region zu tun. Eine solche Brücke zu planen, zu genehmigen und die Finanzierung sicher zu stellen, dauert noch Jahre. Wer diese beiden Themen miteinander koppele, sagte die Mainzer Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne), der wolle die Citybahn nicht.
Die Investitionen für die Gesamtstrecke von Bad Schwalbach bis zur Hochschule Mainz werden auf mehr als 300 Millionen Euro geschätzt. Der Bund übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten für den hessischen Abschnitt und 60 Prozent für den Mainzer Abschnitt. In Wiesbaden werden das Land Hessen 27,5 und die Stadt 12,5 Prozent tragen. In Rheinland-Pfalz wird zwischen Stadt und Land noch über die Kostenverteilung verhandelt.
| SoS