Früher galten mal Kunden als die Könige. Einige Wirtschaftszweige haben sich ein neues Unternehmensziel gesetzt: Kunden vergraulen.
Spitzenreiter sind die Banken. Ja, es mag unerfreulich sein, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Institute nicht mehr nach Lust und Laune die Gebühren festlegen dürfen, ohne die Kunden zu informieren. »AGB-Änderungsmechanismus« wurde das genannt.
Verbraucherzentralen raten den Kontoinhabern, mit Hinweis auf die Gerichtsentscheidung, Gebühren zurückzufordern, die ohne Information und Zustimmung erhoben wurden. Nun häufen sich die Fälle, in denen Menschen, die diesem Rat folgen, eine Kündigung des Kontos nicht nur angedroht, sondern auch ausgesprochen wird.
Die neue fusionierte Rheinhessen-Sparkasse geht einen anderen Weg. Es wurden alle Kunden schriftlich und online informiert, dass Sie den neuen Geschäftsbedingungen zeitnah zustimmen sollen und in diesem Zuge auch die sogenannten Entgelte angepasst werden.
Damit der Verbraucher informiert ist, werden ihm 137 Seiten Text online zur Verfügung gestellt, mit der Bitte diesen Ausführungen »zeitnah« zuzustimmen. Wie sich die Kontoführungsgebühren, die Kosten für Überweisungen, Daueraufträge etc. verändern, kann niemand den Seiten entnehmen. Die bisherigen 7 Kontenmodelle erhalten neue Namen (warum eigentlich?), welches Kontomodell bisher galt, wird nicht mitgeteilt. Selbst wenn man seinen Kontoauszug danach untersucht, welches Modell bisher galt, ist bei der Abbuchung kein Hinweis zu finden.
Andere Banken in Mainz quälen die Kunden mit an Deutlichkeit nicht zu überbietenden Schreiben, endlich zuzustimmen, dass in Zukunft auf Guthaben ein Verwahrentgelt erhoben wird und drohen mit Kündigung. Selbst Kunden, die über 50.000 € auf dem Konto haben aber gleichzeitig ein langfristiges Baudarlehen mit Konditionen, die sich fern der Marktwirklichkeit bewegen, werden zur Kasse gebeten. Also eine zusätzliche Tilgung des Darlehens anzusparen, wird gnadenlos bestraft.
Versicherungsgesellschaften teilen Gastronomen, die eine teure Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, mit, dass der BGH nun entschieden habe, dass die Ursache »Pandemie« ausdrücklich vereinbart sein muss, und kommentieren das wie folgt: »wir begrüßen die Entscheidung, weil sie unseren Versicherten Rechtssicherheit gibt.« Wie nennt man das? Sarkasmus.
Die Liste der »Kundenvergrauler« kann fortgesetzt werden: Kundenhotlines, bei denen die »Agenten« nur Englisch sprechen. Steuerberater, die auf Nachfrage, wann neun Monate nach der Abgabe der Steuerunterlagen mit einer Erklärung zu rechnen ist, unwirsch darauf verweisen, dass man auch jederzeit kündigen könne. Handwerker, die Terminzusagen zurücknehmen. Internethändler, die bereits bezahlte Ware nicht liefern und keine Anfragen per Mail beantworten. usw.
Doch wir Kunden sollen für alles Verständnis aufbringen – wenn sich das nicht mal irgendwann rächt!
| Mogunzius