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Unter Eheleuten erfreut sich das sogenannte Berliner Testament großer Beliebtheit – denn es bietet gegenseitige Sicherheit. Was an dem Berliner Testament besonders ist und wo Fallstricke liegen erklärt der MVB-Experte, Heinz Ripperger, Leiter Vorsorge- und Generationenberatung, im Interview.
Wo liegen die Besonderheiten des Berliner Testaments und was ist darin geregelt?
Hr. Ripperger: Das Berliner Testament ist eine besondere Form eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Nach dem Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners werden dann meist die Kinder als Erben vorgesehen. Die Besonderheit besteht u.a. darin, dass alles in einer einzigen Verfügung geregelt wird. Dies kann notariell oder eigenhändig erfolgen.
Was ist der häufige Zweck eines Berliner Testaments?
Hr. Ripperger: Die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner möchten durch die gegenseitige Alleinerben-Einsetzung erreichen, dass der Längerlebende finanziell abgesichert ist und die Kinder nicht sofort am Nachlass beteiligt werden. Sie müssen sich bis zum Tod des Längerlebenden gedulden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Längerlebende z.B. das Eigenheim verkaufen muss, um die Kinder auszuzahlen. Zusätzlich kann der Vermögensabfluss durch Erbauszahlung negative Auswirkungen auf die Versorgung des Längerlebenden haben.
Gibt es auch steuerliche Besonderheiten?
Hr. Ripperger: Vielen Nutzern des Berliner Testaments ist nicht immer klar, dass durch die Regelung, den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner als Alleinerben und Kinder nur als Schlusserben zu benennen, der Freibetrag eines Elternteils im Hinblick auf die Kinder nicht genutzt wird. Sind z.B. zwei Kinder vorhanden, gehen dadurch schnell 800.000 Freibetrag Euro verloren – da pro Kind und Elternteil 400.000 Euro Freibetrag grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Das Interview in voller Länge mit Hinweisen für ein sinnvolles Vorgehen sowie Tipps, wie Sie Fallstricke vermeiden, finden Sie unter mvb.de/berliner-testament
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