Radverkehr: Nutzen zu viele Radfahrende die Bürgersteige und gefährden so die Zufußgehenden? In der letzten Stadtratssitzung vor der Sommerpause (am 1.7.2020) beschäftigten sich gleich zwei Anfragen mit diesem Thema.

Die CDU-Stadtratsfraktion wollte wissen: »Wie werden bislang und wie sollen zukünftig bei steigendem Radverkehr Kontrollen durchgeführt werden?« In der Antwort der Verwaltung, in diesem Falle des Dezernats von Katrin Eder, das (auch) für die Verkehrsüberwachung zuständig ist, heißt es: »Bei den täglichen Kontrollen des Verkehrsüberwachungsamtes in den einzelnen Überwachungsbezirken wird sowohl der ruhende Verkehr, als auch der Radverkehr kontrolliert. Darüber hinaus finden in regelmäßigen Abständen gemeinsame Kontrollen mit der Polizei statt, bei denen das Hauptaugenmerk auf den Kontrollen der Radwege und des Radverkehrs liegt.«

Als Autorin, die sich schon sehr lange mit Verkehrsthemen und Verkehrskontrollen in Mainz beschäftigt, bin ich überrascht. Seit wann ist es Aufgabe der Mainzer Verkehrsüberwachung den Radverkehr zu kontrollieren?, frage ich zuerst mich selbst und dann die Pressestelle der Stadt Mainz. Die antwortet: »Die Zuständigkeit über die Kontrollen des Radverkehrs ist in der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 12. März 1987 geregelt.«

 

Kommentar: Ohne Zahlenmaterial kann das subjek­-tive Gefühl, viele Radfahrer/-innen gefährdeten die Sicherheit der Zufußg­ehenden, nicht überprüft und korrigiert werden. Es braucht eine Statistik, die Vergehen von Autofahrenden, Radelnden und Zufußgehenden gesondert abbildet, um die Schuldzuwei­sungen zwischen den Verkehrs­teilneh­­mer/- i­nnen zu versach­lichen und als solide Grundlage für politisches Handeln.  SoS

 

Ich kann mich nicht erinnern jemals Mitarbeiter/-innen der Verkehrsüberwachung erlebt zu haben, wie sie Radler/-innen, die bspw. auf der falschen Straßenseite und auf dem Bürgersteig an ihnen vorbeiradeln, angehalten hätten. Allerdings bin ich nicht 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche in der Stadt unterwegs. Die subjektive Einschätzung, »das kann doch gar nicht sein«, versuche ich über Fragen bezüglich der Anzahl solcher Kontrollen und der erteilten Verwarnungsgelder zu verifizieren. Ergebnis: Keine Angaben, wie viele solcher Kontrollen seitens des Verkehrsüberwachungsamtes stattfanden aber im Jahr 2019 sei es lediglich zu mündlichen Verwarnungen ohne Verwarnungsgelder gekommen.

Ist das wirklich so?

Um Kontrollen von Radfahrenden ging es auch in einer SPD-Anfrage in der genannten Sitzung: »Durch welche Behörde werden jeweils die unterschiedlichen Kontrollen durchgeführt (Verkehrsüberwachung, Polizei, etc.)?« In der Antwort heißt es u.a., dass sowohl Verkehrsüberwachungsamt als auch Polizei kontrollierten und die Kontrollen der Polizei fänden »im Rahmen der normalen Streifentätigkeit statt.« Ein Streifenwagen hält an, die Polizisten/-innen steigen aus und kontrollieren Radfahrende? Gibt es das wirklich? Die Pressestelle der Polizei bestätigt dieses Vorgehen und ergänzt, es hänge natürlich von der Schwere des Vergehens ab. Als Beispiele werden genannt Telefonieren auf dem Rad und gravierende Sicherheitsmängel am Fahrrad. Die Frage nach der Anzahl der Kontrollen und der Verhängung von Verwarnungs- oder Bußgeldern kann auch die Polizei leider nicht beantworten.

Es gebe keine differenzierte statistische Erfassung, aus den Statistiken über verhängte Verwarnungsgelder im Rahmen der normalen Streifendiensttätigkeit ließen sich die Vergehen von Radler/-innen nicht heraussortieren. Allerdings lägen Zahlen der Pedelec-Streifen, die ein besonderes Augenmerk auf die Radelnden werfen, vor: 2019 wurden 1.500 »Verwarnungen« ausgesprochen. Inwieweit es sich dabei um mündliche Verwarnungen, Verhängung von Bußgeldern oder sogar Strafanzeigen handelt, wird nicht differenziert dargestellt.

| SoS

 

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