Weniger Wohnungseinbrüche und Taschendiebstähle, dafür mehr Betrug an der Haustür und im Internet: Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale informieren über Fake-Shops und andere Abzock-Maschen rund um Corona.

Die Straßen waren im März und April wie leergefegt, die Innenstädte ausgestorben. Weniger Straßenkriminalität, sinkende Fallzahlen bei Körperverletzungen zeigten eine insgesamt rückläufige Kriminalitätsentwicklung in diesen Monaten 2020. So heißt es in einer Pressemitteilung des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz. Gleichzeitig beobachtet die Polizei neue Betrugsvarianten und neue Entwicklungen im Bereich der Cyberkriminalität. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert das Landeskriminalamt über Betrug in Corona-Zeiten.
Grundsätzlich werden alle Maschen und Tricks, mit denen jetzt zu Corona-Zeiten Menschen um ihr Geld gebracht werden, auch in anderen Zeiten beobachtet. Fake-Shops, Enkeltrick und Phishing sind nicht neu. Diese Methoden werden aber auf die besondere Situation angepasst. So versuchen sich vermeintliche Mitarbeitende von Gesundheitsämtern in Schutzanzügen Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Angebliche Enkel und Enkelinnen melden sich telefonisch und brauchen dringend Geld. Weil sie vom Kurzarbeitergeld nicht leben können.

Die soziale Isolation und die Angst vor einer Infektion werden von Kriminellen schamlos ausgenutzt. Dazu gehören auch die »sensationellen Angebote« in Web-Shops. Diese sind allerdings nur gegen Vorkasse zu haben. Auch solche Angebote gibt es zu allen Zeiten. Und es fallen immer Menschen darauf herein. Geändert hat sich die »Ansprache«. Um Menschen zu ködern, braucht es in Corona-Zeiten z.B. ein supergünstiges Angebot für Schutzmasken oder ein Angebot für Corona-Schnelltests.

Sind die Angaben plausibil?

Jetzt wie in anderen Zeiten auch hilft der gesunde Menschenverstand und eine gewisse Kenntnis der Faktenlage. Wenn selbst Kliniken und Arztpraxen derzeit (Anfang April) kaum Schutzmasken erhalten, wieso sollen dann solche Masken ausgerechnet über Web-Shops »supergünstig« vertrieben werden? Und: Es gibt keine Corona-Schnelltests. Also kann auch niemand solche Tests anbieten.

Um herauszufinden, ob es einen Web-Shop wirklich gibt (egal, was er zum Verkauf anbietet) empfehlen Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale z.B. einen Blick auf die Kontaktdaten und das Impressum. Sind die Angaben plausibel? Geht unter den angegebenen Telefonnummern jemand ran? Hilfreich sind auch die Überprüfung des Serverstandorts und die Gültigkeit einer Steuernummer. Eine weitere Möglichkeit bietet die österreichische Webseite »watchlist-internet«. Ein Projekt des Internet Ombudsmann, die vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) umgesetzt wird. Hier findet sich eine sehr lange Liste mit Web-Shop-Namen, die im Zusammenhang mit Betrugsfällen stehen. Außerdem können hier zweifelhafte Web-Shops gemeldet werden.

Erst nachdenken, dann bestellen

Weitere Kriterien, die zu allen Zeiten helfen einen Fake-Shop zu erkennen sind: das fehlende Schloss in der Webadresse, sehr geringe Angebotspreise, Zahlung nur über Vorauskasse. AGBs und Widerrufsbelehrungen können unvollständig oder falsch sein, auch Rechtschreibfehler und fehlerhafte Grammatik sind Anhaltspunkte für unlautere Geschäftspraktiken. Mit Hinweisen wie »nur noch wenige Exemplare lieferbar« soll Druck auf die potenziellen Käufer/-innen aufgebaut werden, damit sie schnell und ohne weiteres Nachdenken bestellen und bezahlen.
Die Verbraucherzentrale hat unter dem Stichwort »Fake-Shops« alle diese Infos anschaulich aufbereitet. Das rheinland-pfälzische Landeskriminalamt hat seine Präventionsseiten angepasst und um einen »Corona-Sonderbereich« ergänzt.

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Cybercrime: Angriffe aus dem Netz