»Wildes Urinieren« kostet in Mainz 35 Euro, wer seine Zigarettenkippe auf die Straße wirft zahlt 20 Euro. Vorausgesetzt, er oder sie wird dabei erwischt.

Im April 2019 wurde der Mainzer Verwarnungsgeldkatalog aktualisiert. Er beinhaltet Verwarnungsgelder gemäß dem OWIG, dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Ordnungsdezernentin Manuela Matz hatte im Juni 2019 angekündigt, es werde »Sonderkontrollen« des Ordnungsamtes geben, die Mitarbeitenden seien auch in Zivil unterwegs.  Nach neun Monaten mit dem aktualisierten Verwarnungsgeldkatalog bat DER MAINZER die CDU-Politikerin um eine Bilanz.

Zurzeit sind 43 Mitarbeitende im Zentralen Vollzugs- und Ermittlungsdienst ZVE beschäftigt, davon sind 40 im Streifendienst in der Stadt unterwegs, einige auch in Zivil. »Wir kommen ganz gut zurecht, derzeit ist nicht geplant, die Anzahl zu erhöhen«, sagt Matz. Es handelt sich um Vollzeitstellen und die Beschäftigen arbeiten im Schichtdienst rund um die Uhr.  Sie ahnden Vergehen gegen die Gefahrenabwehrverordnung und die Abfallsatzung,sSie sind zuständig für Aufenthaltsermittlungen, Schulzuführungen, Lärmbeschwerden (außerhalb der Dienstzeiten), Betteln und Straßenmusikanten.

Verwarnungsgelder der ZVE

Seit April 2019 habe der ZVE 97 Verwarnungsgelder erhoben, in 30 Fällen wegen Bettelei und in 22 Fällen wegen des Wegwerfens von Zigarettenkippen, sagt Matz. Die Ordnungsdezernentin unterstreicht, die Entscheidung in Mainz »nur« Verwarnungsgelder zu verhängen, basiere auf dem »erzieherischen Charakter« der Maßnahme. Verwarnungsgelder dürfen in Rheinland-Pfalz nur bis 55 Euro verhängt werden, bei höheren Beträgen ist ein Bußgeldverfahren angesagt. »Wir haben auch die Erfahrung gemacht, dass geringere Verwarnungsgelder häufiger bezahlt werden, als höhere Bußgelder«, sagt Matz und: »Die Kosten der Beitreibung der Gelder müssen im Verhältnis zum Vergehen gesehen werden.« Da der ZVE in der Regel die Verwarnungsgelder direkt kassiere, werde so der Verwaltungsaufwand, der bei der Verhängung von Bußgeldern anfällt, verringert.
Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten müssen über die gemeinsame Bußgeldstelle von Mainz und dem Kreis Mainz/Bingen in Ingelheim abgewickelt werden. Von den 97 Verwarnungen zwischen April 2019 und Januar 2020 seien alle bezahlt worden, so Matz.

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst sei auch in den Mainzer Stadtteilen unterwegs, allerdings sei dort Lärmbelästigung und Ruhestörung das große Thema. Dass es in den Stadtteilen Probleme mit »Vermüllung« gebe, sei ihr nicht bekannt, so Matz: »Ich bin im Kontakt mit den Ortsvorsteher/-innen und es besteht hier keine Dringlichkeit, mehr zu tun.«  Auf die Frage, ob sie den Verwarnungsgeldkatalog für ein probates Instrument halte, die »Vermüllung« in Mainz einzudämmen, antwortet Manuela Matz:

»Ich glaube, so wie wir es festgelegt haben, befinden wir uns im Mittelfeld deutscher Städte, was die Ahndung dieser Vergehen betrifft. Es gibt Städte, wie Wiesbaden, dort sind die Strafen höher, andere ahnden derlei gar nicht oder mit geringeren Strafen. Wir müssen darauf achten, ob der erzieherische Gedanke fruchtet; kommt es zu überhöhtem Müllaufkommen, müssen wir nachsteuern. Außerdem müssen wir klar machen, Abfall einfach fallen zu lassen, ist kein Kavaliersdelikt, wir müssen aufklären und Aktionen, wie der Dreckweg-Tag oder Rhine Cleanup senden positive Signale. Wer da mitmacht, wird vermutlich versuchen, Müll zu vermeiden, weil er merkt, wie viel Arbeit es macht, den Müll aufzusammeln.«

Die Situation in Wiesbaden

Die Wiesbadener Stabsstelle »Sauberes Wiesbaden« ist dem Oberbürgermeister unterstellt. Wer in der Kurstadt erwischt wird, zahlt für das Fallenlassen von Zigarettenkippen ein »Ordnungsgeld« von 50 Euro, für die »Notdurft« 60 Euro. Laut Pressebericht vom 8. Mai 2019 haben Zivilstreifen der Wiesbadener Stadtpolizei schwerpunktmäßig die Bushaltestellen rund um die Fußgängerzone und am Bahnhof überprüft. Ergebnis: in vier Stunden 32 Verwarnungen wegen Zigarettenkippen mit Bußgelderhebung.

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Der Müll und die liberale Gesellschaft