Verkehrsüberwachung: Wer ist denn nun zuständig für die Kontrolle von Fahrzeugen, die entgegen der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Beschilderung durch die Fußgängerzone Ludwigsstraße und durch die Bushaltestelle Höfchen fahren?

Mit Beginn der Umbaumaßnahme Große Langgasse 2018 nahm der unberechtigte Fahrzeugverkehr in der Ludwigsstraße und durch die Bushaltestelle Höfchen zu. Die Polizei, zuständig für den fließenden Verkehr, beraumte immer mal wieder spezielle Kontrollaktionen an. Außerdem kontrollierten die Fahrrad- oder Fußstreifen der Polizei bei ihren Rundgängen, oder die Polizisten/-innen, die mit PKWs unterwegs waren. Es wurden Verwarnungen ausgesprochen und Bußgelder verhängt – wie viele werden in der polizeilichen Statistik nicht erfasst. An der Tatsache, dass Hinz und Kunz durch die Fußgängerzone und die Bushaltestelle fuhr, änderte sich nichts.

Im MAINZER haben wir das Thema immer wieder aufgegriffen. Meist ging dem eine Anfrage an die Pressestelle der Mainzer Polizei voraus. So auch Anfang August: Wann wurde kontrolliert, wie viele Verwarnungen ausgesprochen und wie viele Bußgelder verhängt? Polizeisprecher Rinaldo Roberto erklärte daraufhin am 8. August 2019 telefonisch, dass es keine statistische Erfassung der Kontrollen und Verwarnungen oder Bußgelder gibt. Die Fahrzeugführer/-innen könnten z.B. auch ein Bußgeld zahlen müssen, weil sie keinen Führerschein dabei hätten oder die Reifen abgefahren seien. Dies aber werde in keiner Kontrollstatistik erfasst.

Auch die Stadt ist zuständig

Außerdem fänden viele Einzelkontrollen (Rad- oder Autostreife, die Fahrzeuge anhalten) statt. Auch deren Ergebnisse würden nicht erfasst. Insgesamt sei kein wirklichkeitsgetreues Bild wiederzugeben. Und überhaupt sei für die Kontrolle des fließenden Verkehrs in der Fußgängerzone auch die Stadt zuständig. So sei es in § 7 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (vom 12. März 1987) festgelegt.

Na so was! Seit über einem Jahr fragt DER MAINZER die Pressestelle der Stadt Mainz nach den Kontrollen des Fahrzeugverkehrs in Ludwigsstraße und Bushaltestelle Höfchen. Die Antwort lautete immer: Das ist Sache der Polizei.

Erst im Juni 2019 beantwortete die Mainzer Pressestelle die Frage: Warum duldet die Stadt die andauernde Missachtung des Durchfahrtverbots in der Bushaltestelle Höfchen? So: »Für Kontrollen des fließenden Verkehrs ist die Polizei zuständig. Die Stadt hat hier keine Handhabe.« Nun also hat sie doch eine »Handhabe«.
Wie der Zufall so spielt: Am 15. August fallen der Autorin zwei, als Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung erkennbare Männer auf, die in der Fußgängerzone Ludwigsstraße Fahrzeuge anhalten. Solche die über den Schillerplatz kommend durch den oberen Lu-Abschnitt bis zur Weißliliengasse fahren – was laut Straßenverkehrsordnung verboten ist.

Auf die MAINZER-Frage, »seit wann ist die Mainzer Verkehrsüberwachung für die Kontrolle des fließenden Verkehrs in Mainzer Fußgängerzonen zuständig« antwortete die Pressestelle der Stadt Mainz: »Die Verkehrsüberwachung darf für wenige ausgewählte Punkte – vom Lande seit 2011 an wenige Gebietskörperschaften übertragen – (vgl. § 3 Zuständigkeitsverordnung des Landes RP) – zur Kontrolle bestimmter Delikte Kontrollen vornehmen.

Zumeist aber die Polizei

Konkreter Bezug der beobachteten Kontrolle sei es gewesen, »ob in der Fußgängerzone außerhalb bestimmter erlaubter Anlieferungszeiten zum Be- und Entladen weiterhin Fahrzeuge ohne Ausnahmegenehmigung unterwegs sind, die sich dort zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aufhalten oder rollen dürfen.« Derlei mache das Verkehrsüberwachungsamt ab und zu, sofern es die Personalsituation zulasse. »Schwerpunktartig und zumeist erfolgen solche Kontrollen aber durch die Polizei.«

| SoS

Wer nun was kontrolliert oder eben doch nicht,
wird im MAINZER sicherlich weiterhin Thema sein.
Interessamt sind in diesem Zusammenhang
auch die Antworten der OB-Kandidaten/-innen.

 

Ludwigsstraße & Höfchen: Verkehrskontrollen