Laut Baustellenzeitplan sollte der erste Bauabschnitt von der Kreuzung Lu/Große Langgasse bis zur Kreuzung Emmeransstraße/Große Langgasse bis zum 31.8.18 abgeschlossen sein. Mitte Oktober ist ein Ende dieser Bauarbeiten nicht in Sicht. Warum nicht?
Auf Einladung von Bürgermeister Günter Beck (in Vertretung der zuständigen Dezernentin Katrin Eder), antworteten Axel Strobach, designierter Leiter des Stadtplanungsamtes und der Baustellenkoordinator Matthias Weitzel im Gespräch auf die MAINZER-Fragen.
Beim Kanalbau, erklärt Matthias Weitzel, habe es Verzögerungen gegeben. Die Bagger seien auf Kellergewölbe gestoßen, die in der Nachkriegszeit unsachgemäß mit Kriegsbauschutt verfüllt wurden. »Wir mussten ständig die Anbaugeräte beim Bagger wechseln, da mal große Brocken, mal kleinerer Schutt weggeräumt werden musste. Das kostete Zeit. Außerdem mussten wir diese Hohlräume anschließend sachgemäß verfüllen, denn der Schutt drohte nach zu rutschen – auch das kostete Zeit, die nicht eingeplant war.« Dass die Hohlräume nicht bereits im Vorfeld entdeckt worden waren, lag daran, »dass unsere Sondierungen zwar die Bodenstruktur kenntlich und umwelttechnische Analysen möglich machen können. Lücken oder Hohlräume lassen sich damit aber leider nicht erkennen«, so Weitzel weiter. Der Baustellenkoordinator hofft trotzdem, dass der erste Bauabschnitt bis Ende Oktober beendet ist. Die Kreuzung Ludwigstraße/Große Langgasse aber bleibe auf jeden Fall – wie in den Plänen vorgesehen – weiterhin einseitig gesperrt. »Mein Ziel ist es, den bisherigen Zeitverzug in der Gesamtmaßnahme zu kompensieren, heißt, wir wollen, wie im Bauzeitenplan vorgesehen, im Februar, nach der wetterbedingten Winterpause die andere Seite der Großen Langgasse in Angriff nehmen.«
Axel Strobach kommentiert die bisherige Zeitverzögerung so: »Für eine Großbaustelle dieser Dimension ist eine Verzögerung von zwei Monaten absolut im Rahmen.« Strobach äußert sich auch zu dem Vorwurf von Anwohnern, häufig seien auf der Baustelle viel zu wenige Arbeiter zu sehen gewesen: »Die Baumaßnahme wird überwiegend durch Gelder aus dem Bund-Länder-Programm ‚Aktive Stadt- und Ortsteilzentren‘ finanziert, wir können die entsprechenden Kostenobergrenzen nicht überschreiten, insofern ist der Einsatz von noch mehr Arbeitskräften auch durch die Kostenseite begrenzt.« Außerdem habe sich die Verwaltung bewusst gegen einen zwei-Schicht-Betrieb entschieden, also gegen Arbeitszeiten bis 22 Uhr abends, um den Anwohner/-innen Ruhepausen zu gewähren.
Der Baustellenzeitplan, in dem die Arbeiten der ausführenden Unternehmen mit Fertigstellungsterminen aufgelistet sind, ist von dem ausführenden Unternehmen unterschrieben: Verliert der Auftraggeber, die Stadt damit die Möglichkeit, mittels zeitlicher Vorgaben die Belastungen für die Anrainer zu minimieren?
Dazu erklärt Axel Strobach: Es sei üblich, dass der Bauzeitenplan in Kooperation mit allen beteiligten Gewerken und Auftraggebern entstehe: »Er ist nicht das alleinige Produkt der Baufirma.« Allerdings könne die ausführende Firma am besten beurteilen, welches Personal, sie wann einsetze. Zudem bilde der Bauzeitenplan die Baumaßnahme in der
Theorie ab, er müsse den Gegebenheiten entsprechend nachgebessert werden, wie aktuell aufgrund der Verzögerung durch die unerwartet aufgetretenen Hohlräume. Strobach unterstreicht, die Stadt als Auftraggeber sei bemüht im Einvernehmen mit den ausführenden Firmen die Belastungen so gering wie möglich zu halten. Außerdem habe die Stadt die Möglichkeit, bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen Konventionalstrafen einzufordern.
| SoS