In den meisten Gesellschaften ist die Weitergabe des materiellen Besitzes von
Verstorben geregelt – sei es innerhalb der Familie, innerhalb einer Gruppe der er
oder sie angehört an oder an Dritte wie z.B. Klageweiber.

Letztendlich wird eine Gruppe immer geschwächt, wenn sich einzelne Mitglieder untereinander streiten – daher soll durch genaue Vorgaben die Weitergabe eines Erbes immer eindeutig geregelt werden. Nicht desto trotz sind uns Geschichten über Erbauseinandersetzungen aus allen Jahrhunderten und allen Erdteilen überliefert.

Besonders dramatisch verliefen die zahlreichen Erbfolgekriege zwischen verschiedenen Herrscherdynastien bei denen oft tausende von unschuldigen Untertanen getötet und ganze Landstriche zerstört wurden. So tobten im kurpfälzischen Land und den benachbarten Regionen – also auch im heutigen Rheinhessen – unter anderem der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688/97) und der Spanische Erbfolgekrieg (1701/14). Andererseits nutzte auch so mancher Mainzer Kurfürst unklare Nachfolgereglungen, oder eigenwillige Interpretationen, um sein Territorium zu vergrößern.

Im digitalen Zeitalter haben sich die Probleme verlagert – die Weitergabe von materiellem Gut ist in den meisten Fällen klar: Doch wer hat Zugriffsrecht auf die Webpages von Verstorbenen? Wer darf entscheiden was mit seinem Account bei Facebook und den anderen Sozialen Medien geschieht? Wie kann man sicherstellen, dass die eigenen Beiträge in einer Forschungsdatenbank nicht gelöscht werden? Und schließlich: Was geschieht mit dem »Spielgeld« und dem »virtuellen Besitz« auf Onlineplattformen. Nur der Provider Linden Lab weiß zum Beispiel, wie viele Leute eine vierstellige Summe (oder noch mehr) in »Second Life« investiert haben. Können hier die Erben überhaupt auf eine Auszahlung hoffen? Fragen, die nur von Fachleuten beantwortet werden können. Und auch hier gilt: Wer sich zu Lebzeiten genügend Gedanken gemacht und fachkundigen Rat eingeholt hat, kann seinen Erben viel Ärger ersparen. Nicht nur in der virtuellen Welt.

Dem letzten Willen Geltung verschaffen – gewusst wie!

Muss ich ein Testament errichten? Wie wird mein Kind aus erster Ehe neben meinem zweiten Ehepartner berücksichtigt? Wie kann ich sicherstellen, dass meine beste Freundin meinen Schmuck auch wirklich erhält? (…) Dies sind typische Fragen, denen sich Erbrechtsberater täglich stellen. Im Grundsatz gilt: Es gibt fast keine Wünsche, die sich nicht durch geschickte Gestaltung testamentarisch umsetzen lassen. Einzige Schranke im deutschen Erbrecht – das Pflichtteilsrecht. Dieses gewährt den Abkömmlingen und Ehegatten sowie in bestimmten Fällen auch den Eltern eine Mindestteilhabe am Nachlass. Dennoch muss immer wieder festgestellt werden, dass der eigene Tod als Tabuthema begriffen wird. Auch um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte sich jedoch jeder zu einem Zeitpunkt, zu dem er seinen Willen noch rechtskräftig äußern kann, mit seiner Nachfolge auseinandersetzen. Hierbei ist das Verständnis der gesetzlichen Erbfolge bezogen auf die eigene Familie der erste Schritt. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Regelungen den eigenen Vorstellungen widersprechen, muss man tätig werden. Eine umfassende Nachfolgeplanung umfasst jedoch weit mehr, als die eigenen positiven Wünsche – so sollte insbesondere bedacht werden, dass Erben auch vorversterben oder den Nachlass ausschlagen können. Lebensversicherungen und Gesellschaften unterliegen Spezialregelungen, die rechtzeitig erkannt und einbezogen werden müssen. Möchte ich mein Vermögen keiner Privatperson, sondern lieber einer gemeinnützigen Institution wie einer Stiftung zukommen lassen, sollten die Möglichkeiten bereits zu Lebzeiten sondiert werden. Unser Expertenteam steht Ihnen bei allen Fragen zu den Themen Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Stiftungen beratend zur Seite. Gerne können Sie sich auch für unsere Vortragsabende zur gesetzlichen Erbfolge vormerken lassen.

| Catharina Hempler

 

Erbrechtliche Beratung und Nachlassabwicklung

Durchdachte Nachfolgeregelungen sind im privaten wie im betrieblichen Bereich die Voraussetzung für eine geordnete Übergabe des Vermögens in die nächste Generation. Testamente und Erbverträge entwickeln wir in enger Abstimmung mit unseren Mandanten, damit ihr Wille Eingang in ihre letztwilligen Verfügungen findet.

Weiterhin beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei allen Fragen, die sich nach dem Erbfall stellen. Hierzu zählen insbesondere die Auslegung von Testamenten und Erbverträgen, die Erbauseinandersetzung, die Geltendmachung oder die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Die besseren Ergebnisse werden in diesen Fällen oft nicht vor Gericht, sondern außergerichtlich durch einvernehmliche Regelung mit allen Beteiligten erzielt. Im Rahmen der Nachlassabwicklung übernehmen wir auch Testamentsvollstreckungen.

| Oranna Lorentz