Die Stadt Mainz und die DUH streiten seit 2011 um die Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxid. Entscheidung noch in diesem Jahr?

Kommt es oder kommt es nicht? Gemeint ist das Dieselfahrverbot in der Mainzer Innenstadt. Im Oktober 2016 war der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Jürgen Resch laut einer DUH-Pressemitteilung, zuversichtlich, »dass in der Landeshauptstadt Mainz ab 2018 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zur Einhaltung der geltenden Grenzwerte gelten werden.«

DUH-Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger geht im Januar 2018, auf Nachfrage des MAINZERs davon aus, dass das Verwaltungsgericht in Mainz die Stadt auffordern wird, Maßnahmen zu ergreifen, die zulässig sind – darunter auch das Dieselfahrverbot.

2011, 2013, 2016 – und 2018?

Bereits im November 2011 hatte die DUH ein Verfahren gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen Überschreitung der Grenzwerte für NO2 eingereicht. Im Dezember 2013 beantragte die DUH die Verfahrensruhe unter der Bedingung, die Stadt Mainz solle die verkehrsbezogenen Emittenten ermitteln und Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte verabschieden. Die Grenzwerte wurden weiterhin überschritten, Maßnahmen zur schnellstmöglichen Senkung der Schadstoffbelastung nicht ergriffen, die DUH aktivierte am 4. Oktober 2016 die Klage.

Zwischenzeitlich sind weitere Verwaltungsgerichte in Deutschland mit Klagen der DUH zur sofortigen Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung der gültigen NO2 Grenzwerte befasst, bzw. warten auf eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Am 22.Februar 2018 soll in Leipzig die Grundsatzentscheidung zum Dieselfahrverbot in Düsseldorf fallen.

Umsetzungsfrist?

Es wird erwartet, dass auch das Dieselfahrverbot in Stuttgart damit entschieden wird. Außerdem wird das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich und damit bundesweit bindend die rechtlichen Voraussetzungen für Diesel-Fahrverbote festlegen. Einer Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht in Mainz steht dann aus Sicht der DUH nichts mehr im Wege – außer der Terminfindung für die mündliche Verhandlung. Anwalt Klinger geht davon aus, dass die DUH darauf drängen wird, möglichst bald einen Termin bekannt zu geben. Werde die Stadt Mainz dann aufgefordert schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, dürfte es dennoch eine Frist für deren Umsetzung geben – aus Sicht des DUH-Anwalts könnte die Umsetzung noch in diesem Jahr angeordnet werden.

| SoS