Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat den Fördertopf für Umbaumaßnahmen, die Barrieren reduzieren, wieder aufgefüllt.
75 Millionen Euro stehen für Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Z.B. schwellenlose Hauseingänge, Treppenlifte und Rampen, bodengleiche Duschen, Stütz- und Haltegriffe oder altersgerechte Assistenzsysteme und Smarthome-Anwendungen, für die ein Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit, maximal 5.000 Euro, beantragt werden können. Eine Komplettmaßnahme, bestehend aus einem barrierereduzierten Zugang, barrierereduzierten Räumen und der Optimierung der Ausstattung kann mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit unterstützt werden, maximal mit 6.250 Euro. Antragsberechtigt sind Privateigentümer:innen, Mieter:innen von Wohnungen oder Einfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Förderung auch für Eigentümergemeinschaften
Plant bspw. eine WEG Barrieren zu reduzieren, in dem der Zugang zum Haus mittels einer Rampe barrierefrei gestaltet wird, kann die WEG durch einen Beschluss die Hausverwaltung oder den Verwaltungsbeirat beauftragen, den Förderantrag bei der KfW zu stellen. Dieser Antrag muss aber VOR der Auftragserteilung für die Umbaumaßnahmen gestellt werden. Außerdem muss die barrierefreie Rampe technische Mindestanforderungen erfüllen. Wie z.B. eine nutzbare Breite von mindestens 1,00 m und eine maximale Neigung von 6 %. Empfehlenswert ist, das Angebot einer kostenlosen Beratung durch erfahrene Architekt:innen der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen in Anspruch zu nehmen. Die Mainzer Beratungsstelle ist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. (Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz) angesiedelt.
Terminvereinbarung: Mo, Mit, Do von 10 bis 13 Uhr, 06131- 28 48 71 oder barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de.
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Infos: www.barrierefrei-rlp.de