Das digitale Erbe: E-Mail-Konto, Kundenkontos rund um die Welt, Online-Konto für Telefon und Bankzugang: Herzlichen Glückwunsch, wenn Sie selbst einen Überblick haben, wo sie welche Daten hinterlegt haben.

Es gibt sie bestimmt, die Menschen, die sämtliche Passwörter für ihre digitalen Zugänge in Listen (Excel-Tabellen!) speichern und so sicher lagern, dass Datendiebe damit nichts anfangen können. Ob es viele solcher Zeitgenossen gibt, sei dahin gestellt. Wenige dürften es sein, die solche Listen mit denjenigen besprochen haben, die im Todesfall alles regeln, vulgo auflösen müssen. Das Suchen in (echten) Ordnern nach Versicherungen und Verträgen, die zu kündigen oder aufzulösen sind, kann mühselig sein. Immerhin haben die Suchenden aber sprichwörtlich etwas in der Hand, in dem sie suchen können. Wie aber funktioniert das in der digitalen Welt?

Die Oma hat ein Facebook-Konto, der Opa kommuniziert mit den Enkeln via E-Mail. Wie können Facebook-und E-Mail-Konten gelöscht werden, ohne das Passwort zu kennen? Was passiert mit all den Fotos, die in einer Cloud abgelegt sind – wem »gehören« die überhaupt?
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz stellt auf ihrer Webseite detailliert dar, was zu tun ist, um den Nachkommen die Löschung digitaler Konten zu ermöglichen.




Wohin mit der Liste?

Das wichtigste zuerst – und wie im analogen Leben ist, rechtzeitig Vorsorge zu leisten, angefangen mit einer Vollmacht, in der die Person des Vertrauens bestimmt wird, die das digitale Erbe regeln soll. Das zweitwichtigste ist die Liste aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten für Ihre Vertrauensperson. Dafür hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine Muster-Vollmacht und eine Muster-Liste auf ihrer Webseite zum Downloaden eingestellt. Nicht vergessen werden sollten bei der Erstellung dieser Liste die Zugangscodes für z.B. Fitnessarmbänder und für die App, mit der die Photovoltaik-Anlage auf dem heimischen Dach gesteuert wird. Nützlich ist auch eine Festlegung, wie mit den Daten auf elektronischen Endgeräten (PC, Smartphone etc.) verfahren werden soll: Kurznachrichten und Fotos alle löschen?

Die Liste einfach abheften und vergessen – ist keine gute Lösung. Einen Tresor haben nicht alle im Haus und auch nicht ein Bankschließfach gemietet. Gut ist, wenn die Person, die als Bevollmächtigte/r die digitalen Angelegenheiten nach dem Tod regeln soll, von der Liste weiß – und entweder eine Kopie davon aufbewahrt oder zumindest den Aufenthaltsort der Liste kennt. Wer ein notarielles Testament gemacht hat, kann Liste und Vollmacht dem Testament beifügen. Klar
besteht auch die Möglichkeit,

Vollmacht und Liste auf einem Datenträger zu speichern – für den es auch einen Aufenthaltsort zu finden gilt und der besser nicht mit einem Passwort gesichert wird, das niemand kennt. Sinnvoll ist, wenn die Liste immer mal wieder auf Aktualität geprüft wird – ab und an werden Passwörter vergessen und durch neue ersetzt. Es macht Sinn, die anstelle der unbrauchbaren alten in die Liste aufzunehmen.

Digitaler Tresor?

Den eigenen digitalen Nachlass so zu regeln, dass er für die Bevollmächtigten handhabbar ist, erfordert einiges an Aufwand. Den sich sparen oder wenigstens reduzieren kann, wer eine Firma mit der Verwaltung des digitalen Nachlasses beauftragt. Hier ist allerdings – logischerweise – Vorsicht geboten, da die Sicherheit solcher Anbieter nur schwer einzuschätzen ist. Wer als Erbe mit der Abwicklung des digitalen Nachlasses beauftragt ist, über keine Zugangs- und Passwörter verfügt, kann einen Dienst beauftragen, der den digitalen Nachlass ermittelt und ab­wickelt. Die konkreten Leistungen sollten im Verhältnis zu den Kosten bewertet sowie die Sicherheitsstandards des Unternehmens unter die Lupe genommen werden. Mit einer Checkliste bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Anhaltspunkte, die bei der Auswahl von Anbietern für den digitalen Nachlass helfen können.

| SoS

Textgrundlage und weitere Infos: www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt

 

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