Es gab so manche Verwirrung um diese »Bürgerbeteiligungen Ludwigsstraße«. Stetig wiederholten die Vertreter/-innen von Politik und Verwaltung, die Beteiligung werde weitergehen, sei mit dem Ende der zweiten Veranstaltung, die am 28. August 2019 als »Bürgerbeteiligung« stattfand, längst nicht abgeschlossen. Was bedeutet das?

DER MAINZER sprach mit Axel Strobach, dem Leiter des Stadtplanungsamtes über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen von Bauleitverfahren, die zur Aufstellung des jeweiligen Bebauungsplans führen.

Die beiden Veranstaltungen, die als »Bürgerbeteiligung Ludwigsstraße« im Juni und im August 2019 stattfanden, entsprechen der Öffentlichkeitsbeteiligung, die in Mainz bei größeren formellen Planungsverfahren seit einigen Jahren angewendet wird, erklärt Strobach. Auch in diesem Planungsverfahren wurde zur Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens ein »Rahmenplan« erstellt, in dem nur Grundlegendes enthalten ist, an dessen Erarbeitung aber bereits alle Fachämter (Denkmalschutz, Umwelt- und Verkehr, Wirtschaft, etc.) beteiligt waren. Nachdem der Bauausschuss als zuständiges Gremium den Entwurf dieses »Rahmenplans« befürwortete hatte, wurde er im Anschluss der Öffentlichkeit vorgestellt. »Wir können so im Vorfeld des formellen Verfahrens einerseits durch die Abstimmung unter den Fachämtern erkennen, ob z.B. Altlasten entsorgt werden müssen oder ob mit archäologischen Grabungen zu rechnen ist«, erklärt Strobach. »Gleichzeitig erfahren wir von den Bürger/-innen oft wichtige Details, die wir für die weitere Planung nutzen können.«

Diese Beteiligung der Öffentlichkeit (in der Baugesetzgebung ist der Begriff »Bürgerbeteiligung« durch »Öffentlichkeitsbeteiligung« ersetzt worden) ist dem Bauleitverfahren, das gemäß den Vorgaben im Baugesetzbuch zu handhaben ist, vorgeschaltet.

Kolloquium: 15. November 2019

Im Falle des Projekts Ludwigsstraße wird die nächste Einbindung der Öffentlichkeit Strobach zufolge beim Kolloquium stattfinden: Das Gespräch der Wettbewerbsteilnehmer/-innen mit dem Bauherren und den Fachleuten der Verwaltung, in dem Detailfragen der Wettbewerbe besprochen werden. Die Bürger/-innen können dabei zuhören – nicht mitreden! (Geplant ist das Kolloquium am 15. November 2019.)

Voraussichtlich Anfang April 2020 wird die Fachjury die Sieger des zurzeit laufenden Architektenwettbewerbs bestimmt haben, die öffentliche Präsentation der Wettbewerbsergebnisse findet direkt im Anschluss statt. Nach der Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse beginnt das eigentliche Bauleitverfahren, zu dem der Stadtrat bereits am 4. Dezember 2013 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat. In allen nachfolgenden Planungsschritten sind Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit, entsprechend der Vorgaben des Baugesetzbuches, enthalten.

Anregungen und Einwände

Der erste Planungsentwurf, der im Nachgang zum Wettbewerb zumeist überarbeitet werden muss, ist die Grundlage für einen ersten Bebauungsplanentwurf. Dieser Entwurf wird in einer öffentlichen Abendveranstaltung vorgestellt: hier können Anregungen und Einwände formuliert werden, die laut Strobach auf jeden Fall alle geprüft werden müssen. Der dann angepasste Plan wird im Bauausschuss beraten und entschieden, dann folgt die Offenlage: die Detailpläne werden im Stadtplanungsamt ausgehängt, zudem im Rathaus und in den Ortsverwaltungen der Stadtteile, in denen die Bebauung stattfindet. Außerdem stehen die Pläne auf der Webseite des Stadtplanungsamtes. Schriftliche Anregungen und Einwände der Bürger/-innen sind von da an 30 Tage lang möglich, die alle, so Strobach, dokumentiert und seitens der Verwaltung beantwortet werden. Die Information über die Offenlage erfolgt über das Amtsblatt der Stadt Mainz und über Pressemitteilungen, die wiederum die Medien aufgreifen und verbreiten können.

Im Unterschied zu der Vorstellung des ersten Entwurfs in einer öffentlichen Abendveranstaltung, beinhaltet die Offenlage keine gemeinsame Veranstaltung: hier kann sich jede/r individuell informieren. Laut Strobach beantworten die Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes Verständnisfragen telefonisch oder per E-Mail und helfen auch z.B. beim Navigieren auf den Internet-Karten. Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches erhalten die Bürger/-innen auf ihre Anregungen jedoch erst eine inhaltliche Antwort, wenn zuvor die Gremien über den Umgang damit entschieden haben.

»Aus jedem Beteiligungs-Prozess der Öffentlichkeit greift die Verwaltung entweder Anregungen auf und berücksichtigt diese im weiteren Planungsprozess, oder weist diese fundiert begründet zurück«, fasst der Leiter des Stadtplanungsamtes zusammen. Aufgabe der Verwaltung sei es, eine Bauleitplanung so auszuarbeiten, dass die Politik eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage vorgelegt bekomme.

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