Ein Verkehrszeichen, das offensichtlich deplatziert ist, ein anderes das auf Anhieb nicht zu verstehen ist. Muss das sein?
Laut Straßenverkehrsordnung besagt das Verkehrszeichen 250 (Foto oben): »Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.«
Das Verkehrszeichen ziert den Parkplatz am Dr. Martin-Luther-King-Weg, vor der Querung des Alteruhewegs. An dem Schild fahren alle Fahrzeuge vorbei, die auf den teils markierten Parkplätzen direkt vor dem Stadion und im Stadion oder entlang der Eissporthalle parken.
Die klare Ansage »Durchfahrt verboten« kümmert niemanden. Wieso nicht? Welchen Sinn macht das Verkehrszeichen, wenn es niemand beachtet? Die Mainzer Pressestelle erklärt dazu folgendes: »Die Zufahrt zum Bruchwegstadion ist gesperrt mit dem Zusatz ›Lieferverkehr und Rettungsfahrzeuge frei‹, um dort nach Maßgabe den Parksuchverkehr zu unterbinden. Der Weg ist dennoch ein befahrbarer Weg.«
Also hier steht ein Verkehrszeichen, das laut Straßenverkehrsordnung die Durchfahrt verbietet, dessen Bedeutung laut Stadtverwaltung ist, den Parksuchverkehr zu unterbinden und der hinter dem Verkehrszeichen liegende Weg ist befahrbar. Alles klar? Polizeisprecher Alexander Koch bezeichnet die verkehrsrechtliche und rechtliche Bedeutung des Verkehrszeichens samt Zusatz als bindend: es erlaubt die Durchfahrt nur für Rettungsfahrzeuge und Lieferdienste. Gleichzeitig klärt er darüber auf, dass die Stadt für die Aufstellung und für die Entfernung von Verkehrszeichen zuständig ist.
Verständlich?
Das Verkehrszeichen, das an den »Eingängen« zu den Domplätzen steht (Foto) besagt: Hier beginnt eine Fußgängerzone, in der es erlaubt ist Rad zu fahren und an Markttagen darf nur im Schritttempo geradelt werden. Oder ist das Zusatzschild so zu verstehen: Hier beginnt eine Fußgängerzone, in der es, außer an Markttagen erlaubt ist, im Schritttempo Rad zu fahren? Es bedurfte einiger Erläuterungen, um den Sachverhalt zu klären. Zumal der Verweis seitens der Pressestelle auf einen Info-Flyer aus dem Jahre 2007 anfangs für zusätzliche Verwirrung sorgte. Dort (Link siehe unten) heißt es »Die gelben Fußgängerzonen sind außerhalb von Markttagen und Veranstaltungen ein Jahr probeweise für Radfahrer freigegeben.« Die Domplätze sind die einzigen gelb markierten Flächen in der Stadtkarte. Das Probejahr ist längst vorbei, aber, laut Pressestelle, verlief die »Testzeit« unauffällig, ohne Unfälle und Konflikte, weshalb diese Regelung seitdem beibehalten wurde. Grundlage für die Entscheidung sei die Zustimmung des Stadtrats von 2007 gewesen.
Andere Fußgängerzonenbereiche wie die Augustiner- und die Stadthausstraße sind für den Radverkehr nicht freigegeben, denn sie zählen zu den Fußgängerzonenbereichen mit täglich hoher Fußverkehrsauslastung, was laut Pressestelle auf die Domplätze nicht zutrifft. Die entsprechenden Erhebungen wurden 2006 durchgeführt. Ob angesichts des wachsenden Anteils radelnder Menschen in der Stadt und der vielen Touristengruppen, die auf den Domplätzen unterwegs sind, die Sachlage heute noch zutrifft? Viel wichtiger ist aber, ob die Radler/-innen verstehen, was das Zusatzschild aussagt. Wenn sie die Beschilderung denn überhaupt wahrnehmen.
Kommentar
Verkehrszeichen sind nötig, um das Miteinander zu regeln. Damit sie eingehalten werden, braucht es Kontrollen, Sanktionsmöglichkeiten und Einsicht in den Sinn und Zweck der Regelungen. Verkehrszeichen, die erkennbar sinnlos in der Gegend rumstehen, untergraben die Einsicht. Zusatzschilder zu Verkehrszeichen, die nicht auf Anhieb verstanden werden, ebenso.
| SoS