Lärm kann krank machen. Um das zu verhindern, gibt es Grenzwerte für die Höchstbelastung. Damit die eingehalten werden, erstellen Kommunen Lärmaktionspläne.

Lärmaktionspläne fallen nicht vom Himmel, sie müssen entsprechend gesetzlicher Vorgaben von Kommunen erstellt und regelmäßig überprüft werden. In Mainz ist es wieder soweit: Die Fortschreibung des letzten, 2016, verabschiedeten Lärmaktionsplans (LAP) ist in Arbeit, der Entwurf baut auf der Lärmkartierung von 2022 auf. Am 15. Mai 2024 brachte der Stadtrat die Beteiligung der Öffentlichkeit auf den Weg. Die Bürger:innen können den LAP-Entwurf sowohl online, als auch im Stadthaus Große Bleiche sowie im Grün- und Umweltamt einsehen und ihre Stellungnahmen dazu formulieren.

Zum Foto: Im Lärmaktionsplan 2016 war das Gonsbachtal als »ruhiges Gebiet« eingestuft; diesen Status hat es eingebüßt; Grund: »die aktuelle akustische Situation ist durch einen Lärmeintrag aus dem Straßenverkehr geprägt, der weite Teile des Naherholungsgebietes Gonsbachtals belastet.«

Erst nach der endgültigen Verabschiedung durch den Stadtrat, die noch dieses Jahr stattfinden soll, kann die Einleitung der empfohlenen Maßnahmen starten.

Der LAP-Entwurf analysiert die Lärmbelastungssituation und die Lärmbetroffenheit, überprüft die akustische Situation in den »ruhigen Gebieten«, bilanziert die Umsetzung des Lärmaktionsplans 2016, empfiehlt Strategien und Maßnahmen für die neue Lärmaktionsplanung und analysiert deren Wirkung.

Es gibt unterschiedliche Lärmarten: Verkehrslärm (Fahrzeuge, Straßenbahnen), Fluglärm, Schienenlärm. Kommunen haben in der Regel wenig Einfluss auf Flug- und Schienenlärm, können aber Maßnahmen beschließen, die auf den Straßenverkehrslärm einwirken. Insofern befasst sich die Fortschreibung des LAPs für die Stadt Mainz schwerpunktmäßig mit dem Straßenverkehr einschließlich der Straßenbahn und den von diesem ausgehenden Lärmemissionen.

Runter vom Gas

Grundlage für Lärmminderungs-Maßnahmen ist die Dokumentation tatsächlich vorhandener Lärmereignisse: Wo werden die Schwellenwerte der Gesamtlärmbelastung von Straßen- und Straßenbahnverkehr an bewohnten Gebäuden überschritten? Die Lärmkartierung von 2022 offenbart,  dass in Mainz tagsüber 30.600 Menschen einer Lärmbelastung höher als 65 db(A) ausgesetzt sind, nachts müssen 40.600 Menschen eine höhere Belastung als 55 db(A) verkraften.

In der Umsetzungsbilanz vorheriger Lärmaktionspläne wird u.a. deutlich, dass die Erfahrungen mit Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h grundsätzlich positiv sind; Maßnahmen wie die Verbesserung des Verkehrsflusses durch die Optimierung der LSA-Schaltungen werden sukzessive umgesetzt; der Einsatz von lärmmindernden Belägen wurde bei allen infrage kommenden größeren Fahrbahnerneuerungsmaßnahmen geprüft und auch überwiegend eingesetzt; Straßenräumliche Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2016 wurden z. T. umgesetzt.

Verkehrslärm wird in der Wissenschaft als Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erkannt. Ende April 2024 wurde die Auswertung aktueller epidemiologischer Daten durch eine internationale Lärm-Expert:innen-Gruppe publiziert. Hauptautor der Studie war der Mainzer Kardiologe Prof. Dr. Thomas Münzel. Er resümiert: »Bei einem zunehmenden Anteil der Bevölkerung, der schädlichem Verkehrslärm … ausgesetzt ist, sind Lärmschutzbemühungen und Gesetze zur Lärmreduzierung für die künftige öffentliche Gesundheit von großer Bedeutung.«

Kurzfristig wirksam

Der aktuelle LAP-Entwurf empfiehlt für die Reduzierung des Straßenverkehrslärms u.a. Maßnahmen wie die Förderung von »verkehrsarmen« Verkehrsarten: Radverkehr und Umweltverbund; den Austausch von Kopfsteinpflaster bei Fahrbahnsanierungen, breitere Geh- und Radwege, die eine größere Entfernung zur Lärmquelle Straße für die Anwohner:innen beinhalten; den Verkehr zu verstetigen und zu verlangsamen durch u.a. Geschwindigkeitsreduzierungen  – hier spielt  insbesondere die Reduzierung auf Tempo 30 eine Rolle, da es häufig die einzige, kurzfristig wirksame Maßnahme zur Lärmminderung sei, wenn andere Maßnahmen nicht greifen.

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