Weihnachtsfeiern: Es darf wieder gefeiert werden – doch wie verhält man sich in Pandemiezeiten korrekt?

Die gute Nachricht zuerst: Nach vielen Monaten des Lockdowns, der Selbstbeschränkung und des Verzichts auf nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte »in Präsenz« kann und darf man wieder über Weihnachtsfeiern nachdenken.

Keiner kann heute allerdings mit Sicherheit sagen, wie die Pandemie-Lage in der Adventszeit sein wird, welcher »Modus« und welche Hygienekonzepte notwendig sind und welche Inzidenz-Parameter das vorweihnachtliche Beisammensein bestimmen werden. »Jingle Bells« mit »G 3«, »G 2 plus« oder einer aktualisierten G-Version? Muss Rentier Rudolph seine Rote Nase hinter einer Maske verstecken und muss der Chef seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Kalauer »Sie sind mir mit Abstand die liebsten.« begrüßen?

Auf die Einladenden sowie die Veranstalterinnen und Veranstalter kommen neue und schwierige Fragen zu: Sind die Gäste alle geimpft oder genesen? Welche Nachweise benötige ich? Welche Daten darf ich erheben? Kann ich alle bitten, vor dem Fest noch einen zusätzlichen Test zu machen? Was mache ich, wenn Impfverweigerer unter den Gästen sind? Genügt eine Liste der Anwesenden oder müssen sich alle über »Luca« einchecken? Wie weit müssen die Sitzplätze auseinanderstehen? Dürfen wir singen? Darf Alkohol ausgeschenkt werden?

Größtmögliche Flexibilität

Wenn Sie sich für ein Restaurant oder eine Gaststätte entscheiden, sollten Sie – am besten noch früher als sonst – eine »Location« reservieren. Alle anderen Fragen sollten dann zeitnahe mit dem dortigen Team besprochen werden. Man darf davon ausgehen, dass sich die Rechtslage in den nächsten Wochen auch weiter der jeweils aktuellen Situation anpasst. Das bedeutet für Sie: Größtmögliche Flexibilität in jede Richtung ist erforderlich. Im Internet werden sogar schon »virtuelle Weihnachtsfeiern« angeboten. Die dazu notwendige Eventbox wird rechtzeitig ins Haus geliefert.

Selbstverständlich haben die einschlägigen Unternehmen ihre Angebote Pandemie sicher gemacht. Ob Weihnachtsbaumschlagen, Eisstockschießen, James Bond Party oder Krimi-Dinner – alles kann stattfinden. Einer der Renner in 2021: Der firmeneigene Weihnachtsmarkt (Indoor- oder Outdoor-Variante).

Apropos Weihnachtsmarkt: Nach den aktuellen Plänen der Stadt wird es in diesem Jahr ein »entzerrtes« Angebot mit verschiedenen lokalen Schwerpunkten geben. In allen Sektoren, in denen Alkohol ausgeschenkt wird, wird demnach »G 2« gelten. Ein Test allein genügt also nicht, um an die Glühweintöpfe zu kommen. Da auch andere rheinland-pfälzische Städte (z.B. Trier) streng nach dem »G 2«-Modus verfahren, müssen Nichtgeimpfte in diesem Jahr möglicherweise nach Nordrhein-Westfalen oder Hessen ausweichen.

| MDL