Es ist kein Hexenwerk, aber es bestehen Fallstricke: Wer ein Testament verfassen will, sollte sich mit der Materie befassen. Die Verbraucherzentrale hilft mit dem umfangreichen und verständlichen „Handbuch Testament“ beim Verfassen des eigenen Testaments.

„Wir müssten es endlich in Angriff nehmen!“ Warum ein Testament hilfreich ist, wissen die meisten. Insbesondere diejenigen, die dank eines solchen Dokuments den Nachlass ihrer Eltern geordnet regeln konnten, tragen den Vorsatz mit sich herum. Doch die Fragen, die sich selbst beantworten muss, wer ein Testament verfassen möchte, wecken Unsicherheit: Sollen wir als Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament machen? Müssen wir unser Hab und Gut unseren Kindern zu gleichen Teilen vererben?
Ein Testament inhaltlich richtig zu gestalten, ist nicht schwer, wenn dabei grundlegende Regeln beachtet werden. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Handbuch Testament“ bietet dafür jede Menge Informationen, Tipps, Musterbeispiele, Hinweise auf Urteile sowie Textbausteine.

Wichtige rechtliche Fragen

Im ersten Teil des Buchs finden die Leser/-innen unterschiedliche Schwerpunktthemen rund um die wichtigsten rechtlichen Fragen. Zunächst wird dargestellt, wer erbt, wenn kein eigener letzter Wille aufgesetzt wird. Außerdem werden die formellen Anforderungen eines Testaments sowie familienrechtliche Anordnungen erläutert, die für Eltern mit minderjährigen Kindern wichtig sind. Im zweiten Teil des Ratgebers finden sich Checklisten, Mustertestamente für verschiedene Lebenssituationen und Textbausteine für einzelne Verfügungen, die auch online zum Downloaden zur Verfügung stehen. Das praxisorientierte Handbuch hilft, die individuellen Wünsche niederzuschreiben – denn sonst bestimmt allein das Gesetz die Erbfolge.

Infos: Der Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 224 Seiten, kostet 16,90 Euro und ist unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555 zu bestellen. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.
SoS/Textquellen und Infos Verbraucherzentrale NRW

Siehe auch: Was, wenn die Erbschaft einmal nicht aus einem schönen Einfamilienhaus nebst einem erfreulichem Bankdepot besteht, sondern ein Schuldenberg zu erwarten ist oder man schlicht nicht Erbe des Verstorbenen sein möchte? “Reich oder verschuldet durch Erbschaft?”