Verkehrszeichen, die niemand sieht oder versteht, geringer Kontrolldruck, Bußgelder, die nicht wehtun: Was tun?

Es ist die Regel, nicht die Ausnahme. Der Platz zwischen Kötherhofstraße und Große Langgasse, der offiziell Anfang März als Maria Einsmann-Platz benannt wird, steht voll. Mit Fahrzeugen. Die hier parken. Was grundsätzlich verboten ist, denn es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, der über entsprechende Beschilderung so ausgewiesen wird.

Geahndet wird dieses Vergehen, sofern es »entdeckt« wird, mit 10 Euro. Bald wird es teurer: Der Bereich wird als Fußgängerzone ausgewiesen, dann wird bei verbotswidrigem Parken umgehend abgeschleppt und zu den Abschleppkosten kommen noch die Kosten für das ordnungswidrige Parken in der Fußgängerzone in Höhe von 30 Euro hinzu. Ob das als »erzieherische Maßnahme« Wirkung zeigt und die Menschen davon abhält, ihr Fahrzeug »eben mal schnell« auf dem Platz zu parken und um die Ecke einzukaufen?

Die Durchfahrt ist verboten!

Es ist deutlich geringer geworden. Das Verkehrsaufkommen in der Bushaltestelle Höfchen. Seit Juni 2018 hat DER MAINZER in acht Artikeln die verbotswidrige Durchfahrt thematisiert. Laut Verkehrszeichen ist die Durchfahrt einzig und allein Bussen und Taxen erlaubt. So lange die Große Langgasse nur in einer Fahrtrichtung befahrbar war, wurde die Fußgängerzone Ludwigsstraße samt der Bushaltestelle Höfchen als Ausweichstrecke benutzt. Das Thema, Verkehrskontrollen in den Mainzer Fußgängerzonen, mag niemand. Die Kommune weist eine Fußgängerzone aus, verbietet die Durchfahrt einer Bushaltestelle – und eine Landesbehörde, die Polizei soll kontrollieren, ob das eingehalten wird. In Zeiten, in denen alle, die von Staatswegen irgendetwas kontrollieren sollen, alle Hände voll zu tun haben, ist das besonders schwierig.

Es gibt keine Ausnahmegenehmigung!

Täglich fahren Dutzende, wenn nicht Hunderte von Fahrradfahrer/-innen durch die Bushaltestelle. Alle, ausnahmslos, verstoßen gegen die Straßenverkehrsordnung, was mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet werden könnte. Ebenso alle Fahrzeuge, die nicht Bus oder Taxi sind oder Polizei und Rettungsdienst im Einsatz. Zum wiederholten Male bestätigte die Mainzer Pressestelle dem MAINZER: es gibt für die Durchfahrt der Bushaltestelle Höfchen keine Ausnahmegenehmigung. Keine. Einzige.

Der Geschäftsführer von Kastelplast antwortete auf die Frage, mit welcher Berechtigung ein Fahrzeug seines Unternehmens durch die Bushaltestelle Höfchen fährt: Selbstverständlich würde sich sein Unternehmen an die Verkehrsregeln halten und es lägen alle erforderlichen Genehmigungen vor. Von der Stadt Mainz kann diese Genehmigung nicht sein. Die Frage, wie der Kastelplast-Geschäftsführer sicherstellt, dass sich die Fahrer des Unternehmens an die »nötigen Vorschriften« halten und dass »der Lieferverkehr rechtskonform« ausgeführt wird, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Dieter Hanspach, Vorsitzender der Mainzer Tafel e.V. weiß, dass die Fahrzeuge des Vereins, der Nahrungsmittel abholt, um sie kostenlos im Laden in der Heidelbergerfaßgasse abzugeben, keine Berechtigung haben, durch die Bushaltestelle Höfchen zu fahren. Es geschieht dennoch, was in der Eigenverantwortung der Fahrer liegt. Die, das stellt der Vereinsvorsitzende klar, von ihm daran erinnert werden, dass auch sie sich an Verkehrsregeln zu halten haben.

Vorbilder sind gefragt

Würden die Vorgesetzten in den stadtnahen Unternehmen, von Mainzer Stadtwerke bis Wirtschaftsbetrieb ihren Mitarbeitenden erklären, dass auch sie sich an Verkehrsregeln zu halten haben und diese Bushaltestelle nur durchfahren dürfen, wenn sie »im Einsatz« sind, würden die Vorgesetzten der Hilfsorganisationen ihren Mitarbeitenden erklären, dass Einkaufen in der Fußgängerzone kein Einsatz ist, hätten die Busfahrer/-innen in der Bushaltestelle mehr Platz und die Fahrgäste könnten sicherer den Bussteig wechseln.

| SoS

 

Große Langgasse: Das Miteinander will gelernt sein