Verhindert der Datenschutz, dass Angehörige von Patienten/-innen der Mainzer Unimedizin Auskünfte erhalten? DER MAINZER sucht seit Dezember 2019 nach einer Antwort.

Im Dezember 2019 hatte DER MAINZER erfahren, dass Angehörigen der Zutritt in die Notaufnahme verweigert wurde. Begründung: Datenschutz. Auch telefonische Auskünfte über den Verbleib von mutmaßlich mit dem Rettungswagen eingelieferten Personen wurden nicht mehr erteilt. Wenige Tage vor diesen Ereignissen war bekannt geworden, dass die Mainzer Unimedizin ein Bußgeld in Höhe von 105.000 Euro zahlen soll. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz hatte über einen längeren Zeitraum hinweg, Mängel beim Umgang mit Patientendaten festgestellt. Die Frage, ob es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem veränderten Auskunftsverhalten gegenüber Angehörigen von Patienten/-innen und dieser Bußgeldzahlung gibt, wird von der Unimedizin nicht beantwortet.

Keine Neuregelung

Seit dem 9. Dezember 2019 will DER MAINZER von der Unimedizin wissen, ob es eine Neuregelung der Angehörigenauskunft gibt, wie sich Angehörige verhalten müssen, um Auskunft zu erhalten und wie die Unimedizin gewährleistet, dass alle Mitarbeitenden den Datenschutz im Umgang mit den Angehörigen verbindlich einhalten.  Mitte Januar trafen – aufgrund regelmäßiger MAINZER-Nachfragen – die Antworten ein. Wobei es sich nicht um »Antworten« handelt. Sondern um eine Stellungnahme vom »Vorstand der Unimedizin«. Wer »der Vorstand« ist, wird nicht erläutert. Laut Webseite der Unimedizin sind Vorstandsmitglieder Univ.-Prof. Dr. Norbert Pfeiffer (Vorstandsvorsitzender und Medizinischer Vorstand), Univ.-Prof. Dr. Ulrich Förstermann (Wissenschaftlicher Vorstand und Dekan), PD Dr. Christian Elsner, MBA (Kaufmännischer Vorstand) und Marion Hahn (Pflegevorstand). Der Stellungnahme ist zu entnehmen:

  • Es gibt keine Neuregelung zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz an der Mainzer Unimedizin.
  • Es gab ein »jüngst versendetes« Schreiben an die Beschäftigten, in dem diese an die Regelungen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutz erinnert wurden.
  • Die Verfügungshoheit über seine Daten hat der Patient/die Patientin; liegt von ihr oder ihm keine Patientenverfügung oder Vollmacht vor, wird im Rahmen der Aufnahme erfragt, ob und wem Auskunft gegeben werden kann.
  • Kann die/der Patient/-in keine Auskunft geben, erteilt die behandelnde Ärztin, der behandelnde Arzt Auskunft »aufgrund des mutmaßlichen Willens des Patienten«.
  • Das Handlungspotential für Angehörige ist sehr gering, die Angaben der/des Patienten/-in sind entscheidend.

Ausweis? Passwort?

Die Frage, wie sich Angehörige verhalten sollen, wird Ihnen die Auskunft verweigert, wird nicht beantwortet. Leider. Insbesondere Angehörigen älterer Menschen, die sich nicht immer sofort kümmern können, würde eine klare Handlungsanleitung helfen, um sich über den Verbleib und den Gesundheitszustand zu infor­mieren. Reicht es als Angehörige/-r, den Personalausweis vorzulegen? Können Passwörter für telefonische Auskünfte vereinbart werden? Ist auf jeden Fall die persönliche Anwesenheit der Angehörigen erforderlich – auch wenn sie von weiter her anreisen müssen?

Wie dies in der Unimedizin gehandhabt wird, ist weiterhin unklar. Unkonkret ist die »Stellungnahme des Vorstands« auch in Bezug auf die Schulung von Mitarbeitenden zum Datenschutz. »Mittels konkreter Prozessanalysen sowie an die Beschäftigten gerichtete Rundbriefe, Leitfäden, Dienstanweisungen, Schulungen und anderer Maßnahmen wollen die Datenschutzexperten die Beschäftigen für den Umgang mit sensiblen Patienten-, Mitarbeiter- und anderen Daten sensibilisieren, informieren und beraten. Es gilt, das kritische Bewusstsein hierfür weiter zu stärken und Fehler zu vermeiden.« Ob in diesen »Rundbriefen, Leitfäden und Dienstanweisungen« Verhaltensangaben gegenüber Angehörigen von Patienten/-innen stehen, ist die Unimedizin nicht bereit, der Öffentlichkeit mitzuteilen.

| SoS

Eine Handlungsanleitung für die Angehörigen-Auskunft ist möglich.

 

Unimedizin: Neuregelung der Angehörigenauskunft?