Verhindert der Datenschutz, dass Krankenhäuser Angehörigen Auskunft geben dürfen? Nein! Aber es muss eine klare Handlungsanleitung für alle Mitarbeitenden vorhanden sein.

Angehörige stehen vor der Notaufnahme in der Mainzer Unimedizin und erfahren nicht, ob ihre Mutter oder Vater tatsächlich eingeliefert wurden. Telefonische Auskunft über das Befinden von Patienten/-innen erhalten Angehörige nicht mehr. Begründung: Datenschutz.
Inwieweit diese Begründung Bestand hat, ist noch zu klären. Eine entsprechende Auskunft seitens der Unimedizin steht aus.
Bekannt ist, die Mainzer Unimedizin soll ein Bußgeld in Höhe von 105.000 Euro zahlen, da der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz über einen längeren Zeitraum hinweg, Mängel beim Umgang mit Patientendaten festgestellt hatte.
Allerdings ist aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten ein Zusammenhang zwischen dem Bußgeld und der Verweigerung von Auskünften gegenüber Angehörigen nicht erkennbar.
Vielmehr gebe es zur Frage der Einbindung und Unterrichtung von Angehörigen der Patienten rechtliche Vorgaben im Landeskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz und in der ärztlichen Berufsordnung.  Werden  diese rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten, sei es möglich, Angehörige über die Behandlung der in der Unimedizin befindlichen Patienten zu informieren. Gleichwohl seien Handlungsunsicherheiten bei den Mitarbeitenden, die mit konkreten Anfragen befasst sind, in vielen Krankenhäusern zu beobachten.

Nachholbedarf in der Praxis

Der Landesdatenschutzbeauftragte empfehle deshalb immer wieder in Gesprächen mit den Klinikleitungen und den Datenschutzbeauftragten der Kliniken, interne Leitfäden oder Prozessbeschreibungen zu erarbeiten, die unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und deren Umsetzbarkeit in der Praxis eine verbindliche Orientierung für die Beantwortung derartiger Anliegen enthalten. Leider gebe es hier in der Praxis Nachholbedarf, was aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten sehr bedauerlich ist. Eine aus Unkenntnis begründete generelle Ablehnung solcher Anfragen von Angehörigen unter Hinweis auf den Datenschutz sei inhaltlich falsch und sollte deshalb vermieden werden.

Inwieweit es eine verbindliche Regelung für die Auskünfte gegenüber Angehörigen von Patienten/-innen der Mainzer Unimedizin gibt, ist nach wie vor leider unklar.

SoS

Unimedizin: Neuregelung der Angehörigenauskunft?