Große Langgasse: Offiziell ist die Einbahnstraßen-Regelung seit Anfang Juli geändert – Autos fahren nun in Fahrtrichtung Ludwigsstraße auf der linken Seite. Für die Radfahrenden ist eine Umleitung ausgeschildert.
Statt Umleitung erst einmal Umweg: Wenn ich nicht verkehrswidrig gegen die Einbahnstraße radeln will und mich daran halte, dass der Bürgersteig sowieso tabu ist: Wie bitte schön komme ich durch die Große Langgasse in Richtung Große Bleiche mit dem Fahrrad? Die Mainzer Pressestelle verwies auf die Webseite (siehe unten).
Hier steht in einem Kasten folgendes:
Radverkehr: aktuelle Änderung! Der Radverkehr in der Großen Langgasse in Richtung Große Bleiche ist nicht möglich. Er wird ab Weißliliengasse über die Ludwigstraße, die Fuststraße, Am Kronberger Hof und die Steingasse umgeleitet.
Mit dieser Information im Hinterkopf entdecke ich tatsächlich die entsprechenden Umleitungsschilder (teils im Blattwerk der Bäume versteckt) und kann die Große Langgasse in Richtung Große Bleiche umradeln. Allerdings führt der letzte Abschnitt durch die Steingasse, die als Fußgängerzone ausgewiesen ist. Radeln ist hier nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt und ehrlich gesagt sehr unübersichtlich, weil viele zu Fuß Gehende das machen, was in einer Fußgängerzone ihr gutes Recht ist: kreuz und quer laufen, wie es ihnen beliebt.
Am Ende der Steingasse führt die Umleitung auf die Große Langgasse, deren allerletzter Abschnitt bis zur Großen Bleiche mit einer Markierung für Radfahrende versehen ist: Bis zur Ampel ist Fahren gegen die Einbahnstraße erlaubt.
Wie viele Radfahrer/-innen überhaupt bemerken, dass die Beschilderung in der Großen Langgasse ihnen das Fahren gegen die Einbahnstraße verbietet, weiß ich nicht. Alle, denen die Fahrbahn zu eng erscheint, fahren auf dem Bürgersteig. Der ist ohne entsprechende Beschilderung zwar nicht für Radler/-innen freigegeben – aber: wie viele Menschen interessieren sich schon für Verkehrsschilder?
| SoS