Transporter, PKWs, Radler/-innen, zu Fuß Gehende, Fahrgäste – und ein Bus, der die Haltestelle anfahren möchte. Auf den wenigen Metern in der Bushaltestelle Höfchen herrscht Gedränge.

Die Mehrzahl der Fahrzeuge hat auf diesem Abschnitt nichts zu suchen. Die Beschilderung ist eindeutig am Höfchen. Sie gilt für alle Fahrzeuge. Auch für die Entsorgungsbetriebe, für die Polizei, alle Hilfsdienste, für die privaten Krankentransportdienste, für den Wirtschaftsbetrieb, für die Mainzer Netze… Und für Radfahrende ist die Bushaltestelle ebenfalls tabu.

Wen interessiert das? Eben.

Alle fahren durch. Wer kann der darf. Ein Problem? Wieso? Es passiert ja nichts. Zumindest nichts, was polizeilich dokumentiert wäre. Polizeisprecher Rinaldo Roberto schreibt dazu auf MAINZER-Anfrage: »In diesem Jahr ist es zu keinem Unfall im fließenden Verkehr in der Ludwigsstraße, am Höfchen und der Schöfferstraße gekommen. Auch 2018 gab es für den Bereich Ludwigsstraße null Unfälle im Fließverkehr.« Einzig Parkunfälle im Parkhaus Karstadt, das aufgrund seiner Anschrift der Ludwigsstraße zugerechnet wird, wurden gemeldet.

Also alles in Butter. Die Passanten wissen, in der Mainzer Fußgängerzone »Lu« herrscht reger Verkehr, die Busfahrer/-innen wissen, vor der Bushaltestelle Höfchen müssen sie öfter warten, bis Platz zum Einfahren ist. Die Stadt hat zwar die Lu als Fußgängerzone ausgewiesen, befahrbar für Lieferfahrzeuge zu bestimmten Uhrzeiten und Busse der MVG rund um die Uhr.  Ob diese Regelung eingehalten wird, ist aber egal. »Warum duldet die Stadt die andauernde Missachtung des Durchfahrtverbots in der Bushaltestelle Höfchen?«, wollte DER MAINZER wissen. Marc André Glöckner, Pressesprecher der Stadt Mainz, schreibt: »Für Kontrollen des fließenden Verkehrs ist die Polizei zuständig. Die Stadt hat hier keine Handhabe.«

Laut Polizeisprecher Roberto werden die Kontrollmaßnahmen dauerhaft, in Form von festen Kontrollstellen und zusätzlichen Einzelkontrollen aus dem fließenden Verkehr heraus durch Streifenwagen und die Radstreife, durchgeführt. Dies in unregelmäßigen Abständen und zu völlig unterschiedlichen Tageszeiten. Bei jeder Kontrolle werden Verstöße festgestellt.

Kein Handlungsbedarf?

Z.B. wurden im Zeitraum 01.12.2018 bis 20.01.2019 261 Fahrzeuge kontrolliert, 239 Verwarnungen ausgesprochen. Vom 21.01. bis 24.03.2019 wurden 65 Fahrzeuge kontrolliert und dabei 44 Verwarnungen ausgesprochen. Für den Zeitraum ab 25.03.2019 lagen noch keine Zahlen vor.
Klar ist: Die überwiegende Anzahl der Fahrzeuge, die kontrolliert werden, haben keine Berechtigung, die Lu und die Bushaltestelle zu befahren. Sie machen es aber und die Stadt sieht keinen Handlungsbedarf. Wobei zumindest was die »eigenen« Fahrzeuge betrifft durchaus eine Handlungsmöglichkeit bestünde.

Die Fahrzeuge von stadteigenen Betrieben und Gesellschaften wie Wohnbau, Wirtschaftsbetrieb, Entsorgungsbetrieb, Grünamt, Mainzer Stadtwerke, …fahren durch die Bushaltestelle. Sind sie dazu berechtigt? Auch das eine (wiederkehrende) MAINZER-Frage. Antwort des Pressesprechers: »Wie bereits 2017 ausgeführt, gibt es keine Berechtigung für Fahrzeuge der Wohnbau oder der Mainzer Netze GmbH.« Denn die Bushaltestelle Höfchen ist als Busspur mit dem Zusatz »Taxen frei« ausgeschildert. »Hieran haben sich alle Fahrzeugführer zu halten.« Allerdings sieht die StVO Ausnahmen vor, wenn z.B. die Feuerwehr oder die Polizei ihren hoheitlichen Aufgaben nachkommen müssen – was in der Regel, mit Martinshorn und Blaulicht anzuzeigen wäre. Oder wenn die Rettungsdienste Menschenleben retten müssen – und sich in die Schlange der wartenden Fahrzeuge in der Bushaltestelle Höfchen einreihen?

Seitdem die Krankentransporte in Mainz und im Landkreis neu organisiert wurden, fahren auch PKWs mit der Aufschrift »Krankentransporte« durch die Bushaltestelle Höfchen. Haben die eine Ausnahmegenehmigung? »Nein es gibt keine Vereinbarung mit der Stadt, die ihnen das erlauben würde«, schreibt der Pressesprecher.

| SoS

 

Bushaltestelle Höfchen: Seht zu, wie ihr durch kommt!