In der Mainzer Neustadt protestieren Anwohner/-innen gegen den Bau einer Schiffsanlegestelle im Mainzer Zollhafen.

Eine Gruppe von Anwohner/-innen befürchtet die Gefährdung ihrer Gesundheit, gründete die BI Neustadt-Ufer und fordert insbesondere eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben.

Ähnliches haben wir in Mainz immer wieder erlebt. Der Widerstand gegen den Bau des Müllheizkraftwerks und den des Kohlekraftwerks, gegen die Klärschlammverbrennungsanlage und die Mülldeponie im Weisenauer Steinbruch, gegen den Bau des Bibelturms und die ECE-Pläne für den Karstadt-Neubau. Seit vielen Jahren wehren sich Bürger/-innen gegen den Fluglärm, auch beim Bau der Mainzelbahn gab es viel Bürger-Unmut – der in vielen Vorort-Veranstaltungen kanalisiert wurde, so wie es auch im Falle des Citybahn-Baus auf Mainzer Seite versucht wird. In manchen Fällen waren der politische und der planungsrechtliche Entscheidungsprozess weit vorangeschritten oder teilweise abgeschlossen, bis Bürger/-innen erkannten, dass sie mit den Planungen gar nicht einverstanden sind.

Logisch melden sich die Menschen immer dann, wenn sie feststellen, dass sie selbst betroffen sind. Das ist nun mal so. Leider ist es auch so, dass immer wieder planungsrechtliche Fehler offenbar werden, die Anlass bieten für Einwände bis hin zu Klagen. Das kostet alles Zeit und Geld. Auf Seiten der Kommunen genauso wie seitens der Bürger/-innen.

Lässt sich das vermeiden? Reichen die bestehenden Vorgaben der sogenannten öffentlichen Beteiligung aus oder müssen sie durch weitere Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten ergänzt werden?

Es gibt Bürger/-innen, die haben von Berufs wegen sehr viel Expertenwissen, um mögliche Verfahrensfehler ausfindig zu machen. Andere Engagierte eigenen sich dieses Wissen in jahrelanger Kleinarbeit an. Wie kann das Wissen der Bürger/-innen in solche Planungs- und in die politischen Entscheidungsprozesse eingebunden werden? Wie ist das in Einklang zu bringen mit den Entscheidungsbefugnissen der demokratisch legitimierten Volksvertreter/-innen?

Am Anfang eines jeden Beteiligungsprozesses steht die Information und die grundsätzliche Frage, wie soll und muss die Stadt ihre Bürger/-innen informieren – oder müssen die sich die Informationen selbst beschaffen? Sollen wir alle das wöchentlich erscheinende Amtsblatt lesen, müssen wir an öffentlichen Ausschusssitzungen teilnehmen oder reicht es sich über die Berichterstattung in den regionalen Medien zu informieren? Und: wie lassen sich die Menschen erreichen, die keine Lust haben, sich regelmäßig mit kommunalen Angelegenheiten zu beschäftigen, die aber, sind sie von einem Vorhaben direkt betroffen, dieses vehement bekämpfen? Einige dieser Fragen will DER MAINZER bis zur Kommunalwahl im Mai 2019 aufgreifen.

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