Bei Rot über die Ampel fahren oder laufen, in der Fußgängerzone parken, als Seniorin auf dem Bürgersteig radeln: Wen interessieren heutzutage noch Verkehrsregeln?

DER MAINZER glaubt an das Gute im Menschen und geht davon aus, viele Menschen wissen schlicht nicht (mehr), wann welche Verkehrsregel greift. Um etwaige Unsicherheiten zu beseitigen, greifen wir einzelne Situationen heraus, die in Mainz und Rheinhessen durchaus üblich sind, halten sie fotografisch fest und fragen die Polizei oder die Verkehrsüberwachung, ob das erlaubt ist.

PKW oder was?

Mittenmang. Wäre das Gerät nicht so groß, würde es im Gewühl der Fahrräder untergehen. Weil es aber so groß ist, fällt es auf und: es behindert diejenigen, die ihr Rad hier an den Fahrradbügeln anschließen oder wenigstens abstellen wollen.

Das Gerät hat vier Räder, ein großes Nummernschild – ergo ist es doch gleichzusetzen mit einem PKW, oder? Wieso parkt es dann auf dem Bürgersteig zwischen den Fahrrädern?
Die Pressestelle der Stadt Mainz kennt sich aus. Pressesprecher Marc Andre Glöckner erklärt: »Als diese Art Fahrzeuge neu auf den Markt kamen, waren sie nicht typisiert und wurden als ‚landwirtschaftliche Fahrzeuge‘ zugelassen. Kontrolliert werden sie aber als PKW – das heißt, sie dürfen nur dort stehen, wo auch PKW parken dürfen. Mit Ausnahme der extra dafür ausgewiesenen Flächen dürfen diese Fahrzeuge nicht auf dem Gehweg parken.« Heißt: hier an dieser Stelle hat das Gerät gar nichts zu suchen.

Geprüft habe die Verkehrsverwaltung bei der Gelegenheit auch, ob diese Fahrzeuge überhaupt in die Umweltzone fahren dürfen. Ergebnis: »Ja, die Fahrzeuge dürfen in die Umweltzone einfahren, da sie als landwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassen werden und diese Fahrzeugkategorie generell rechtlich ausgenommen ist.«

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