Bei Rot über die Ampel fahren oder laufen, in der Fußgängerzone parken, als Seniorin auf dem Bürgersteig radeln: Wen interessieren heutzutage noch Verkehrsregeln?

DER MAINZER glaubt an das Gute im Menschen und geht davon aus, viele Menschen wissen schlicht nicht (mehr), wann welche Verkehrsregel greift. Um etwaige Unsicherheiten zu beseitigen, greifen wir einzelne Situationen heraus, die in Mainz und Rheinhessen durchaus üblich sind, halten sie fotografisch fest und fragen die Polizei oder die Verkehrsüberwachung, ob das erlaubt ist.

Im vorliegenden Fall (siehe Foto) handelt es sich um motorisierte Zweiräder. Sie sind abgestellt auf dem Bürgersteig, am Beginn der Jakobsbergstraße in der Mainzer Altstadt, vom Hopfengarten aus gesehen, neben den Fahrradständern. Ziemlich nah an den parkenden Autos und direkt vor den Geschäften. Ist hier das Parken von motorisierten Zweirädern erlaubt, wollte DER MAINZER wissen. Da es sich um parkenden, also um ruhenden Verkehr handelt, ist NICHT die Polizei zuständig, sondern die Verkehrsüberwachung der Stadt Mainz, d.h. die Anfrage muss an die Pressestelle der Stadt Mainz gerichtet werden. Marc-André Glöckner, Pressesprecher der Stadt Mainz, erläuterte folgendes:

Die Fahrzeuge, Fahrräder wie Motorräder sind hier geduldet. So lange keine nennenswerte Behinderung entsteht, können sowohl Fahr- als auch Motorräder /-roller auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Eine nennenswerte Behinderung entsteht dort, wo Kinderwagen oder Rollis nicht mehr durchkommen. Nach dem Augenmaß gilt in solchen Situationen: mindestens 90 cm Platz müssen bleiben – das prüfen im Fall der Fälle die Mitarbeiter/-innen der Verkehrsüberwachung. Die übrigens, so ein Tipp des Pressesprechers, direkt dann angefragt werden können, wenn kein Durchkommen mehr ist: Telefon 06131 12-2181, verkehrsueberwachungsamt@stadt.mainz.de

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