Wann ein Hund anzuleinen ist, darüber kursieren die unterschiedlichsten Versionen. Generell im gesamten Stadtgebiet? In Grünanlagen? In Wohnstraßen? Im Wald? DER MAINZER erkundigte sich.

 

Morgens im 27. Der Hund freut sich seines Lebens und rennt fröhlich bellend an den Bach. Dort schreckt er ein Entenpaar auf. Klasse, denke ich, es ist Brutzeit, da müssten Hunde doch weit weg von wild lebenden Tieren gehalten werden. Müssten? Sollten? Oder gibt es gar eine Pflicht, z.B. die Hunde an die Leine zu nehmen?

Die Webseite der Stadt Mainz (siehe unten) hilft – ein wenig – weiter. Hundebesitzer müssen (!) die Gefahrenabwehrverordnung, die Hundekotverordnung und die Grünanlagensatzung der Stadt Mainz kennen. Außerdem hilft es, Schilder zu lesen und solche ohne Text richtig (!) zu verstehen. Wer keinen Hund hat, aber einem Hundebesitzer erklären muss, dass sein freilaufender bellender Vierbeiner eine Be­drohung darstellt, sollte ebenfalls diese Grundlagen kennen. Es versachlicht die Diskus­sionen.
Laut Pressestelle der Stadt Mainz erhalten Hundehalter bei der Anmeldung ihres Hundes von der Steuerverwaltung der Stadt Mainz ein Merkblatt. Demzufolge dürfen Hunde in der ganzen Stadt »frei« umherlaufen, außer in den Mainzer Fußgängerzonen und in Grünanlagen. Allerdings gibt es auch Grünanlagen, die von Hunden noch nicht einmal betreten werden dürfen (laut der »Hundekotverordnung« – siehe Foto oben).

Auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen, in Brunnen und Weihern haben Hunde grundsätzlich nichts verloren. Nun gibt es in Mainz ja noch Naturschutzgebiete. Was Hunde dort dürfen, findet sich leider nicht in besagtem Merkblatt – sondern: in den Rechtsverordnungen des jeweiligen Naturschutzgebietes. Die sind jede für sich im Internet zu suchen und zu lesen.

Demzufolge ist es am Mombacher Rheinufer verboten, Hunde frei laufen zu lassen, im Mainzer Sand ist das Mitführen von Hunden ebenso untersagt, wie sie frei laufen zu lassen, während im Mainzer Sand Teil II Hunde wie Menschen nicht abseits der Wege laufen dürfen. Im Lennebergwald dürfen Hunde nicht frei laufen und ebenso wie Menschen die Wege nicht verlassen. Im Laubenheimer-/Bodenheimer Ried dürfen Hunde nicht abseits der Wege laufen (Menschen auch nicht).
Auch Landschaftsschutzgebiete gibt es in Mainz, nämlich Gonsbachtal, Ölwiese und Rheinhessisches Rheingebiet. Deren Schutzstatus ist ebenfalls in einzelnen Rechtsverordnungen festgehalten. Demgemäß darf im Gonsbachtal kein Hund freilaufen, auf der Ölwiese dürfen Hunde nicht abseits der Wege laufen, und die RV für das Rheinhessische Rheingebiet enthält keine Regelungen zur Anleinpflicht.

Hundehalter haben also viele unterschiedliche Regelungen und Schilder zu beachten und zu verstehen. Letztere sind leider nicht an allen Zugängen zu den Schutzgebieten angebracht. Laut Pressesprecher Ralf Peterhanwahr kontrollieren Polizei und Feldschutz die Einhaltung der Regelungen. Bei Zuwiderhandlungen sind mündliche Verwarnung, Verwarnungsgeld oder Geldbuße (deren Bemessung sich am jeweiligen Sachverhalt orientiert) möglich. Der Mainzer Pressesprecher rät außerdem falls es zu Konflikten mit Hunden komme, ganz ruhig stehen zu bleiben.

| SoS

www.mainz.de/vv/produkte/rechtundordnungsamt/anleinpflicht-hunde.php