Absteigen und schieben? Oder aufsitzen und radeln? Wie ist das Fahrradfahren in den Mainzer Mainzer Fußgängerzonen geregelt?

Einfach mal so durch die Mainzer Fußgängerzone radeln? Möglich ist das, gemacht wird es auch. Allerdings werden dabei die Verkehrsregeln missachtet, denn in Fußgängerzonen gilt grundsätzlich »Radfahren verboten«. Aber es gibt Ausnahmen. Die mit entsprechenden Zusatzschildern angezeigt werden.
Das Mainzer Fußgängerzonen-Geflecht ist bekanntermaßen weit verzweigt. Für die einzelnen Abschnitte gibt es unterschiedliche Regelungen, was das Befahren durch Fahrräder betrifft. Um das kenntlich zu machen sind an manchen Fußgängerzonen-Schildern Zusätze angebracht: Fahrradfahren im Schritttempo, z.B. am Beginn der Domplätze (Foto oben, von der Rheinstraße aus). Für diejenigen, die gewillt sind als Radfahrer:innen die Verkehrsregeln zu beachten, ist die Mainzer Fußgängerzone sehr verwirrend.

Die Beschilderung ist verwirrend

Die Fußgängerzone nahe der Römerpassage ist ein Beispiel für den Beschilderungs-Irrgarten. Wir haben ihn fotografisch dokumentiert.

Sie wollen von der Flachsmarktstraße kommend über die Emmeransstraße quer durch die Fußgängerzone fahrend in die Großen Langgasse? Gerne! Aber nur schiebend! Umgekehrt, von der Großen Langgasse durch die Emmeransstraße kommend, Richtung Flachsmarktstraße gilt dasselbe: Absteigen und an der Römerpassage vorbei schieben. Fahrend das Römerpassagen-Ensemble zu umrunden, geht gar nicht.

Das macht auch Sinn: Hier sind (in Nicht-Lockdown-Zeiten, tagsüber) so viele Menschen unterwegs, die vor Cafés und anderen Gastrobetrieben sitzen (bei schönem Wetter), es wäre fahrlässig, hier zu radeln. Deshalb steht zum Beispiel am Beginn der Adolf-Kolping-Straße ein Durchfahrtsverbotsschild für Fahrräder. Anders am Philipp-von-Zabern-Platz: hier dürfen die Radelnden im Schritttempo fahren – allerdings nur bis zur nächsten Ecke, dann müssen sie links in die Steingasse einbiegen, die ebenfalls für Radfahrer:innen freigegeben ist. Welchen Sinn diese Regelung macht, darüber darf spekuliert werden. Wer durch die Steingasse radelt landet in der Großen Langgasse, in die kommen Zweiradfahrende auch ohne den Umweg durch die Steingasse.

 

Sammelsurium von Verkehrsschildern

Wirklich durchdacht ist diese Verkehrsregelung für Radfahrende in der Mainzer Fußgängerzone sicher nicht. Eher wirkt das Sammelsurium von »hier radeln, dort schieben« wie ein Flickenteppich, der nach und nach und Schild für Schild zusammengefügt wurde. Aus der Perspektive der Beobachtenden ist es allerdings auch völlig egal, wo welche Verkehrsschilder Fahrradfahren erlauben oder nicht. Wer kann der fährt, ist die Regel, der die meisten Radfahrer:innen in der Fußgängerzone folgen. So wie die Lieferdienste, die laut Beschilderung zwischen 11 und 18 Uhr die Fußgängerzone nicht befahren dürfen. Das Nachsehen haben wie üblich die schwächsten in der Hierarchie der Verkehrsteilnehmer:innen, die Zufußgehenden. Und der Bußgeldkatalog, in dem auch die Missachtung von Verkehrsregelen durch Radfahrer:innen geregelt ist, bleibt wirkungslos, solange niemand kontrolliert.

Fahrradfahren Thema im Mainzer Stadtrat

Dass zu wenig kontrolliert wird, ist offensichtlich. Versuche, mehr Kontrollen einzufordern, laufen ins Leere. Im Juli 2020 hatte die CDU-Fraktion die Verkehrswaltung zur Sicherheit der Zufußgehenden in Mainz befragt. Die SPD-Fraktion wollte ebenfalls in der Juli-2020-Sitzung des Mainzer Stadtrats wissen, wie es um die Kontrollen der Radler:innen bestellt sei. Mit den Antworten der Verkehrsverwaltung waren beide Fraktionen nicht zufrieden und kündigten an, die Themen erneut aufzurufen.  Nachfragen des MAINZERs, warum bislang von CDU und SPD keine Nachfragen zur Sicherheit von Fußgänger:innen und zu Kontrollen von Radfahrer:innen im Mainzer Stadtrat erfolgten, wurden nicht beantwortet.

Marion Diehl (SoS)