Finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung soll den Zubau von Mainzer Solar-Anlagen auf Dächern und Balkonen vorantreiben.

Im Herbst 2023 hatte der Mainzer Stadtrat ein Klimapaket und eine neue Klimaschutzvereinbarung mit den Mainzer Stadtwerken (MSW) auf den Weg gebracht. Eines der Klimaschutzprojekte ist ein Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen. Da die MSW auch in den rechtsrheinischen AKK-Gemeinden Amöneburg, Kostheim und Kastel für die Stromversorgung zuständig sind, kann das Förderprogramm auch von Bürger:innen, Unternehmen, Vereinen oder anderen Organisationen aus diesen Gemeinden in Anspruch genommen werden. Absicht ist es, mehr Strom mit Photovoltaik-Anlagen zu erzeugen. Mit dem Förderprogramm soll die Anschaffung von Solar-Anlagen auf Dächern und Balkonen finanziell unterstützt werden. Die Landeshauptstadt Mainz und die Unternehmensgruppe Mainzer Stadtwerke AG haben dieses Förderprogramm über die gemeinsame Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz (Mainzer Stiftung) entwickelt. Vorerst stehen insgesamt 750.000 Euro für die Förderung von Solar-Anlagen zur Verfügung. Diese Mittel stammen aus dem Investitionspaket, das der Mainz Stadtrat im Mai 2023 verabschiedet hat. Die Mainzer Stiftung erhielt einen Zuschuss in Höhe von 3 Mio. € aus dem städtischen Etat und weitere 1,5 Mio. €  Zuschuss von den Mainzer Stadtwerken. Mit diesen Geldern sollte u.a. ein Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen initiiert werden, das sich gezielt an Bürger:innen sowie gewerbliche Kundinnen und Kunden richtet. Der Vorteil einer Dach-PV-Anlage oder einer Wohnung mit einer Balkon-PV-Anlage besteht darin, dass der über die jeweilige Anlage erzeugte Strom als Eigenverbrauch selbst verbraucht werden kann, sich damit der Strom-Bezug vom Strom-Lieferanten reduziert und die Energiekosten gesenkt werden können. Die Anlagenbetreiber können für den in das Verteilnetz eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung von derzeit 8,2 Cent je Kilowattstunde (Stand März 2023) gemäß Erneuerbarem Energiegesetz (EEG) vom Netzbetreiber erhalten.

Aufdach-Photovoltaik und Balkon-Photovoltaik

Gefördert wird die Neuerrichtung von Aufdach-Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Nennleistung von 30 kWp (Kilowattpeak) und Balkon-Photovoltaik-Anlagen mit einer maximalen Nennleitung von 800 Wattpeak im gesamten Mainzer Stadtgebiet und in den AKK-Gemeinden (Amöneburg, Kastel, Kostheim). Für die Aufdachanlagen gibt es einen Zuschuss von jeweils 200 €  pro kWp, maximal 6.000 €  pro Anlage. Balkon-Anlagen (bis 800 Wattpeak) werden pauschal mit 400 €  gefördert, maximal aber mit der Hälfte der Kosten. Solche Balkon-Anlagen kosten aktuell meist zwischen 800 und 1.000 €  , zzgl. Montage-Kosten. Die förderfähigen Anlagenkomponenten müssen fachgerecht montiert und angeschlossen werden sowie den einschlägigen nationalen und internationalen Normen (zum Beispiel CE-Richtlinie) und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen. Wichtig: Die förderfähige Anlage muss ab 1. Januar 2023 neu errichtet worden sein, entscheidend ist das Datum der Schlussrechnung. Die Förderung gilt also auch rückwirkend bis Anfang 2023. Die Antragstellung ist möglich für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften, Stiftungen, Organisationen und Körperschaften. Weitere Infos dazu gibt es hier

Einverständnis ist Voraussetzung

Parallel zum Förderprogramm der Stiftung erleichtert die Mainzer Netze GmbH als Netzbetreiber in Mainz und den AKK-Gemeinden den Anschluss von Balkon-PV-Anlagen ans Stromnetz. Nach der geltenden technischen Regel VDE-AR-N-4105 ist bundesweit der Anschluss einer steckerfertigen PV-Anlage mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 600 Watt über einen berührungssicheren so genannten „Wieland“-Stecker zulässig. Die Mainzer Netze GmbH bewerten als Netzbetreiber den Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen mit bis zu 800 Watt über herkömmliche Schuko-Stecker für ihr Verteilnetz als unkritisch, klären über Vor- und Nachteile entsprechender Anlagen auf und lassen deren Inbetriebnahme zu.  Allerdings weist das Unternehmen darauf hin, dass die Verantwortung für die Anlagen deren Betreiber trägt. Ausführliche Infos zu Balkon-PV-Anlagen gibt es hier.
Zusätzlich sei daran erinnert, dass Mieter:innen vor der Installierung einer steckerfertigen Balkon-Solar-Anlage das Einverständnis der Wohnungshinhaber:innen einholen müssen; auch Wohnungseigentümer:innen bedürfen der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Marion Diehl (SoS)/Textgrundlage: PM der Mainzer Stadtwerke AG