Sie haben Freude am Fotografieren? DER MAINZER bietet Ihnen eine Plattform, gute Fotos zu veröffentlichen. Jeden Monat zu einem anderen Thema.

Im Januar-Fotowettbewerb des MAINZERs ging es um Winterlicht und Winterlandschaft. Orte in Mainz und Rheinhessen, die im Winter besonders reizvoll ausschauen, waren gefragt.
Volker Mohr schickte uns die Aufnahme von einem Baum in der untergehenden Sonne bei Ensheim: Platz 1.

Stephan Gläser entdeckte diese winterliche Stimmung mit dem Vater und der Tochter die durch den Schnee spazieren, an einem Dezembertag am Mainzer Stresemannufer: Platz 2.

Marion Zorn nahm ihr Winterbild auf dem Feldweg zwischen Lerchenberg und Ober-Olm auf – am Neujahrstag 2017: Platz 3.

Herzlichen Glückwunsch. Sie können sich auf SATURN- Coupons im Wert von 100, 50 und 30 Euro freuen.

 

1. Platz: Volker Mohr

1. Platz: Volker Mohr

2. Platz: Stephan Gläser

2. Platz: Stephan Gläser

3. Platz: Marion Zorn

3. Platz: Marion Zorn

Klicken Sie auf die Bilder, um diese in voller Größe zu betrachten.

Fotowettbewerb Februar 2018

Im Februar heißt es »Foto frei für Ihr Lieblingsgericht«. Ob Sie es auf dem Teller oder im Topf präsentieren, bleibt Ihnen überlassen. Auch, ob es sich um ein selbstgekochtes oder ein »fertiges« Lieblingsgericht handelt. Aber selbst fotografiert muss es sein. Falls Sie Anregungen suchen, wie gute (!) Fotos von Gerichten arrangiert werden, schauen Sie sich doch mal diese Fotos an. Nachahmen dürfen Sie gerne (kopieren selbstverständlich nicht).

Schicken Sie Ihre Fotos, versehen mit Angaben wann und wo sie aufgenommen sind an: foto@dermainzer.net. Bitte beachten Sie die Persönlichkeitsrechte fremder Menschen bei Ihren Aufnahmen!

Monat: 15. Februar 2018
Motiv: Ihr Lieblingsgericht
Einsendeschluss: 15. Februar 2018

Wichtig: Nur Fotos mit mindestens zwei Millionen Pixel kommen in die engere Auswahl! Vergessen Sie Name, Adresse und Telefonnummer nicht, damit vielleicht Sie der nächste Gewinner eines Gutscheins von Saturn sein können. Die Gewinner-Fotos werden in der nächs­ten Ausgabe des MAINZERs veröffentlicht. (Der Rechtsweg ist natürlich ausge­schlossen.)

| SoS