Die Corona-Pandemie hat viele Auswirkungen. Eine betrifft die Versammlungen von Vereinen, Gewerkschaften, Wohnungseigentümern etc..

In der Regel, so steht es in den meisten Satzungen, sind entscheidungsberechtigt nur die Mitglieder, die an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen sowie diejenigen, die schriftliche Vollmachten eingereicht haben.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten solche Versammlung bis Juli gar nicht, seither nur mit einer begrenzten Anzahl von Personen und unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden. Die Folgen für Vereine und Verbände sind teils verheerend. Dringend erforderliche Baumaßnahmen und Beitragserhöhungen können nicht vereinbart werden, Vorstände müssen ihre Ämter länger ausüben, als sie wollten.

Grundsätzlich betreffen diese Tatsachen auch die Wohnungseigentümergemeinschaften: ohne Beschlüsse der Eigentümer/-innen bleiben viele Aufgaben unerledigt. Weder können Verwaltungsbeiräte abgewählt und neue Hausverwaltungsgesellschaften bestellt noch dringend erforderliche Sanierungsarbeiten beauftragt werden. Mit dem »Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht«, vom 27. März 2020 verfügte die Bundesregierung, dass die 2019 beschlossenen Wirtschaftspläne automatisch bis Ende 2021gelten. So können die Hausverwalter zumindest Rechnungen bezahlen und Reparaturarbeiten beauftragen.

Unabhängig von der Corona-Pandemie sind die Hausverwaltungsgesellschaften und –verbände schon seit einiger Zeit bestrebt, die Abhaltung von Wohnungseigentümerversammlungen zu vereinfachen – heißt, sie zu digitalisieren. Die Reform des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) durch den Bundestag sollte u.a. die Präsenzversammlung durch digitale Teilnahmeelemente ergänzen, um rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können.

Keine Gewährleistung

Der Bundestag hatte Anfang Juli 2020 diese Reform allerdings vertagt, bis auf weiteres gilt das bestehende WEG, d.h. ohne Präsenzversammlung keine Beschlüsse. Wie gehen Hausverwaltungen in Mainz damit um? Der MAINZER fragte bei Mainzer Hausverwaltungsgesellschaften nach, Sven Immerheiser, Inhaber der Hausverwaltung Immerheiser GmbH gab telefonisch Auskunft.

Die Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz lässt derzeit »Veranstaltungen nicht gewerblicher Art mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis« in geschlossenen Räumen bis maximal 75 Personen zu. Eigentümerversammlungen bis zu dieser Größenordnungen sind also möglich und Immerheiser hat bereits einige organisiert, aber: »Wir betreuen auch Liegenschaften mit mehr als 100 Eigentümern, da sind Präsenzveranstaltungen nicht möglich.« Er berichtet von Wohnanlagen in denen es durch das Dach regnet: »Wir können ohne Mehrheits-Beschluss durch die Eigentümerversammlung keine Unternehmen beauftragen, die Schäden zu beseitigen, das Dach abzudichten.«

Das gelte auch für die Handhabung bei Gewährleistungsansprüchen. »Schäden im Rahmen der Gewährleistung werden durch Gutachter dokumentiert. Auch für dessen Beauftragung ist die Mehrheitsentscheidung durch die Eigentümerversammlung nötig.« Immerheiser weist zudem darauf hin, dass viele Wohnungseigentümer die Vorteile der Mehrwertsteuersenkung nicht ausschöpfen können: »Wenn wir bis 31.12.2020 ein Unternehmen zum Beispiel beauftragen, ein Dach zu sanieren, dann profitieren wir, also die Eigentümer, von der dreiprozentigen Mehrwertsteuersenkung – was bei einem Auftragsvolumen von, sagen wir, 120.000 Euro immerhin eine Ersparnis von 8.400 Euro bedeutet.

Keine Ersparnis

Können wir bis Ende dieses Jahres keine Eigentümerversammlung abhalten und keinen Auftrag erteilen, ist die Ersparnis futsch.« Immerheiser bedauert zum Einen, dass die Reform des WEG noch immer nicht beschlossen wurde und sieht gleichzeitig Nachbesserungsbedarf durch die Bundesregierung, um Wohnungseigentümergemeinschaften auch unter Corona-Pandemie-Bedingungen handlungsfähig zu machen.

| Marion Diehl (SoS)

 

Corona: As time goes by