Es war einige Tage, bevor die Tempo 30-Regelung an den Hauptverkehrsachsen wirksam werden sollte. In der Bauhofstraße, die gefühlt schon lange eine Tempo 30-Straße ist, wurden die Markierungen für die Radstreifen entfernt (siehe Foto).

Die »Hütchen«, die hinter der Einmündung von der Kaiserstraße verhinderten, dass die Lieferfahrzeuge den Radstreifen blockierten, waren auch weg. Oh Schreck. Da werden doch nicht etwa diese »Schutzwälle« für die Radelnden entfernt, damit die künftig im Verkehr »mitschwimmen«?

In verkehrsberuhigte Zonen, in denen nicht schneller als 30 Stundenkilometer gefahren werden darf, werden Radwege und Radschutzstreifen meist aufgehoben. Verkehrsplaner/-innen gehen davon aus, dass der langsame Verkehrsfluss den Radelnden ermöglicht, vor, hinter und neben motorisierten Fahrzeugen zu fahren, ohne dass sie gefährdet werden.

Leider sieht die Realität oft anders aus. PKWs überholen auch in Tempo 30-Zonen ohne Mindestabstand, geben ordentlich Gas beim Überholen, bevor sie knapp vor dem Vorderrad ohne zu blinken nach rechts abbiegen. Bedrohlich ist das und gefährlich. Eltern ziehen es deshalb vor, mit ihren Kindern zusammen auf dem Bürgersteig zu fahren. Das ist sicherer. Für die Zufußgehenden allerdings nicht. Andere Radler/-innen nutzen ebenfalls gerne den Bürgersteig – aus Angst oder Hirnlosigkeit. Die Zufußgehenden machen sich dünne – was sonst?

Je weniger geschützte Räume es für die Radfahrenden auf der Straße gibt, desto häufiger werden die Bürgersteige zweckentfremdet – es ist eine subjektive Beobachtung, die nicht verifiziert werden kann. Wie viele Menschen auf den Bürgersteigen mit dem Rad unterwegs sind wird nicht erfasst (und nicht geahndet).

Deshalb der Schreck

Wieder ein Schutzstreifen weniger, so die Befürchtung. Die sich als haltlos erwies. Die Pressestelle klärte auf: Für die Bauhofstraße werde die Verbreiterung der bisherigen Radfahrstreifen umgesetzt, denn die Route über die Bauhofstraße spielt für Radfahrende als Verbindungsachse zwischen Alt- und Neustadt eine große Rolle. Vorgesehen sei die Neuaufteilung des Fahrbahnraumes im Sinne der gleichberechtigten Verteilung auf die Verkehrsarten Rad und Kfz. Im Sinne der Radverkehrssicherheit und auch zur Unfallprävention entfielen die vier Längsparkplätze und die Taxistellplätze zwischen Stiftsstraße und Hinterer Bleiche, sowie die Kfz-Abbiegespuren. So werde Raum geschaffen und dem Radverkehr auf beiden Seiten in Fahrtrichtung ein 2,5 m breiter Radfahrstreifen angeboten. Gleichzeitig werden Konfliktschwerpunkte entfernt: Die Kreuzungsbereiche zur Großen Bleiche und zur Kaiserstraße werden durch aufgeweitete Radaufstellflächen ergänzt. Die »Hütchen« im Bereich Kaiserstraße/Bauhofstraße werden nach Fertigstellung der Maßnahme wieder ergänzt.

| SoS

Radverkehr in Mainz: Gut Ding will Weile haben