Ab 1. Juli 2020 gilt Tempo 30 in der Mainzer Innenstadt. Die Maßnahme soll vor allem dazu beitragen, dass kein Dieselfahrverbot angeordnet werden muss.

Fahrzeuge, die langsamer fahren, sind weniger laut, sind seltener in Unfälle verwickelt und stoßen weniger Abgase aus. So lassen sich, stark vereinfacht, die Vorteile von Tempo-30-Regelungen zusammenfassen, die das Umweltbundeamt in mehreren Studien zusammengetragen hat (siehe QR-Code). Diese Vorteile können ab dem 1. Juli 2020 in der Mainzer Innenstadt alle erleben, die sich hier aufhalten.

Nach wie vor werden in der Mainzer Innenstadt die Grenzwerte für NO2 (Stickoxide) an einigen Messstellen im Jahresmittel überschritten. Die Stadt Mainz musste den Luftreinhalteplan 2016 bis 2020 deshalb fortschreiben, heißt, Maßnahmen festlegen, die eine Reduzierung der NO2-Werte ermöglichen können. Ein mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 sowie für Benziner Euro 1 und 2, als eine solche Maßnahme, ist vorerst bis Februar 2021 ausgesetzt.

Umgesetzt wird ab 1. Juli 2020 ein »Tempolimit auf der Rhein­achse«, kombiniert mit einem »Tempolimit Kaiserstraße/Parcusstraße«. Damit wird die Mainzer Innenstadt von der Parcusstraße und Kaiserstraße, über die Rheinallee und Rheinstraße, bis zur Binger Straße als Tempo-30-Zone ausgeschildert. Auch Quintinsstraße, Ludwigsstraße, Schillerstraße und Bauhofstraße zählen zu diesem Bereich.

Begleitende Maßnahmen

Laut Modellierungsprogrammen (siehe Luftreinhalteplan) führt die Tempo 30-Regelung auf der Rheinachse in Verbindung mit der Tempo 30-Regelung in der Kaiser- und Parcusstraße zur Reduzierung der Emissionen um 15 % im Jahr 2020 und zur Einhaltung des NO2- Grenzwertes an der stationären Messstation Parcusstraße und am Passivsammler Ecke Kaiserstraße/Rheinallee. Voraussetzung ist allerdings, dass begleitende Maßnahmen zu einer Verstetigung des Verkehrs führen.

Laut Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2016-2020 sollen folgende begleitenden Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs beitragen:

  • Linksabbiegeverbot auf der Rheinachse (Holzstraße Richtung Innenstadt)
  • optimierte Anpassung der Grünen Welle auf die neue Geschwindigkeit
  • Vermeidung des Parkens in zweiter Reihe durch zusätzliche Kontrollen
  • Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachung.

Darüber hinaus erfolgt der Aufbau einer Umweltsensorik, einer Maßnahme aus dem Masterplan Green City Mainz M³, mit begleitender Erfassung und Untersuchung der Messergebnisse und Abschätzung der Wirkungsweisen der Maßnahmen.

Umwege in die Holzstraße

Das Linksabbiegeverbot auf der Rheinstraße, aus Richtung Weisenau kommend, ist vor allem für die Holzstraße relevant. Hier bilden sich schließlich immer wieder Rückstaus, die eine »Verstetigung des Verkehrs« beeinträchtigen. Andererseits muss eine Zufahrt in die Wohn- und Geschäftsstraße, sowie die angrenzende Neutor- und Kapuzinerstraße gewährleistet sein. Viele Lieferfahrzeuge wählen zudem den Weg durch die Holzstraße, um in die Fußgängerzone Augustinerstraße hinein zu fahren. Laut Mainzer Pressestelle soll die Zufahrt in die Holzstraße aus Richtung Weisenau kommend ab 1. Juli 2020 wie folgt funktio­nieren: Zufahrt aus Richtung Weisenau nach RECHTS, Richtung Rhein in die Holzstraße, links in die Lauterenstraße und wieder links in die Weintorstraße, von dieser die vierspurige Rheinstraße nach links queren um dann rechts in die Holzstraße abbiegen zu können.

Als einzige Alternative zu dieser Verkehrsregelung hätte eine Umkehrung der Einbahnführung in der Neutorstraße die Zufahrt über Holzhofstraße, Weintorstraße in die Holzstraße hinein ermöglicht. Allerdings hätte dies u.a. zu erhöhtem Parksuchverkehr durch die Kino-Besucher/-innen führen können, weshalb sich die Verwaltung für die andere Variante entschieden habe.

| SoS