Die Novellierung des LEAP-Gesetzes könnte noch in dieser Legislaturperiode vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet werden. Für das einzige Mainzer LEAP-Projekt käme die Anpassung zu spät.

Seit 2012 versuchte der Verein »Mainzer Mitte am Neubrunnen e.V.« das Einkaufsquartier zwischen Neubrunnenplatz, Lotharstraße, Römerpassage, Pfandhausstraße und Steingasse (s. Foto) aufzuwerten. Die Aktivitäten stießen immer wieder an finanzielle Grenzen, weil sich nicht alle Immobilienbesitzer an den Maßnahmen beteiligen wollten.

Das »Landesgesetz für Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte« LEAP-G, verabschiedet 2015 von der damaligen rot-grünen Mehrheit im rheinland-pfälzischen Landtag, sollte solche Initiativen fördern. Die rheinland-pfälzische Variante der BID (Business Improvement Districts) soll durch private Initiative die Attraktivität eines Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentrums für Bewohner/-innen und Kundschaft steigern und die Rahmenbedingungen für die dort niedergelassenen Betriebe verbessern. Das Gesetz sieht vor, dass alle Immobilienbesitzer Abgaben entrichten, um sie für vorab definierte Aufwertungsmaßnahmen zu verwenden. Die Abgabenpflicht der Immobilienbesitzer ist allerdings strittig. Wird das jeweilige Grundstück zu Wohnzwecken genutzt, wären sie ganz oder teilweise von den Abgaben befreit.

Die meisten Gebäude in LEAP-relevanten Lagen werden aber gemischt genutzt: im Erdgeschoss ein Geschäft, in den oberen Stockwerken Ärzte und Dienstleister und darüber Wohnungen. Ergo müsste der Einheitswert einer Wohnung aus dem Einheitswert eines Gebäudes herausgerechnet werden, eine Aufgabe, die die Kommunen hätten übernehmen sollen. So die Auffassung des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums, das seit 2016 von Volker Wissing geführt wird. Der FDP-Politiker ließ immer wieder ausrichten, es gebe keinen Bedarf, das Gesetz zu ändern und schob die Verantwortung für die Nichtanwendung den Kommunen in die Schuhe.

Privates Kapital wird nicht genutzt

An der Verabschiedung des Gesetzes 2015 waren die Freien Demokraten nicht beteiligt, da sie erst bei der Landtagswahl 2016 mit einem Wähleranteil von 6,2 Prozent den Wiedereinzug in den Landtag schafften. Sie erhielten sieben Sitze im Landtag und stellen aktuell zwei Minister.

Die Kommunen, darunter Koblenz, Mayen, Diez und Mainz, in denen LEAP-Initiativen aktiv waren, weigerten sich, die erforderlichen Satzungen zu erlassen. Begründung: Die juristischen Risiken, wenn Immobilienbesitzer gegen die Satzung klagen, weil sie nicht zahlen wollen, sind zu hoch. Die Folge war und ist: Privates Kapital, das zur Aufwertung der Innenstädte zur Verfügung stünde, kann nicht abgerufen werden.

Die politischen Führungen der Kommunen und die rheinland-pfälzischen IHKs suchten den Minister davon zu überzeugen, das LEAP-G als Instrument für die regionale Wirtschaftsförderung anwendbar zu machen. Im Mai 2018 veröffentlichten sie eine gemeinsame Presseerklärung und forderten den FDP-Politiker auf, eine umsetzbare und rechtssichere Lösung zu finden.

Im Mai 2020 schreibt die Mainzer Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz (CDU) auf Anfrage des MAINZERs, die Arbeiten seien am Gesetz mittlerweile weit fortgeschritten, so dass wahrscheinlich noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werde. IHK-Hauptgeschäftsführer Günter Jertz hofft, dass die Gesetzesnovellierung im Herbst 2020 im Landtag beraten werden könnte. Für den Verein »Mainzer Mitte am Neubrunnen e.V.« spielt das keine Rolle mehr. Im April 2020 sollte der Verein abgewickelt werden, was aufgrund der Corona-Pandemie zwar auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, aber nicht aufgehoben wurde.

| Marion Diehl

LEAP: Änderung des Gesetzes?