Die Schiffe, die am Mainzer Rheinufer festmachen, sollen mit Landstrom versorgt werden, so war es geplant – für 2017. 2020 sind die »Vorarbeiten« noch immer nicht abgeschlossen und die Finanzierung ist offen.

Das »emissionsfreie Anlegen von Kreuzfahrtschiffen am Mainzer Rheinufer reduziert Feinstaub und Stickstoffdioxid.« So lautet die Begründung für die „Maßnahme 52“ im „Luftreinhalteplan 2016-2020“ der Stadt Mainz, geplant für 2017. Der Maßnahmenkatalog bildete eine Grundlage, um ein Dieselfahrverbot in Mainz zu verhindern. Die Versorgung von Fahrgastschiffen mit Landstrom am Mainzer Rheinufer ist auch im „Green City Masterplan M³“ enthalten, der im Juli 2018 vom Mainzer Ferienparlament verabschiedet wurde. Als Umsetzungszeitraum war hier Oktober 2019-Oktober 2021 vorgesehen. Die erforderlichen Investitionen für die Landstromversorgung in Mainz wurden damals auf  3,6 Mio. € geschätzt. Im April 2019 legte die Verwaltung dem Mainzer Stadtrat einen Zwischenbericht zur Umsetzung des „Green City Masterplans“ vor. Die Versorgung mit Landstrom von Flusskreuzern wird hier nicht mehr erwähnt.

Jedes Jahr mehr Flusskreuzer

Im Februar 2020 veröffentlichte Mainzplus Citymarketing das Ergebnis eines mehrjährigen Vergleichs der Schiffsankünfte in Mainz: Im Jahr 2019 wurden insgesamt 919 Ankünfte von Flusskreuzfahrtschiffen gezählt (7,5 % mehr als 2018); seit 2010 stiegen die Schiffsankünfte um 38,4 %.; im Durchschnitt legten die Schiffe in Mainz für 10,6 Stunden an. Letzteres bedeutet: Im Durchschnitt lassen die Schiffe 10,6 Stunden ihre dieselbetriebenen Hilfsmotoren laufen, denn Landstrom ist am Mainzer Rheinufer keiner in Sicht.

Seit Mitte März 2020 liegt gar kein Flusskreuzer mehr am Mainzer Rheinufer. Ob Flusskreuzfahrten nach der Corona-Pandemie ähnlich beliebt werden, wie zuvor, ist offen. Offen ist auch, ob und wann diesen Schiffen in Mainz Landstrom angeboten werden könnte. Welchen Anteil die Dieselabgase der Schiffe an den überhöhten Stickoxidwerten entlang der Rheinschiene haben, ist ebenfalls offen.

Im April 2020 antwortete die Mainzer Pressestelle auf eine entsprechende Anfrage des MAINZERs, die Stadt sei aktuell noch mit Vorarbeiten für die Landstrom Versorgung beschäftigt. Wie lange diese andauern würden, stünde noch nicht fest, es sei von einigen Monaten auszugehen, auch aufgrund der »Corona-Krise«.  Da die Vorplanungen noch nicht abgeschlossen seien, ließe sich aktuell nicht verlässlich abschätzen, wie teuer die Landstrom-Versorgung werde. Gleiches gelte für die Finanzierung, bzw. für mögliche Förderprogramme: »Derzeit gibt es noch keinerlei Förderprogramm für die Errichtung von Landstromanlagen an Flüssen«, so die Pressestelle der Stadt Mainz.  Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz habe jedoch zu Beginn des Jahres eine Bedarfsermittlung bei den in Frage kommenden Kommunen durchgeführt. Für die Stadt Mainz sei für acht Liegestellen ein solcher Bedarf im Stadtgebiet angemeldet worden. Davon seien vier Liegestellen in der Betreuung des Wirtschaftsbetriebes, vier weitere Liegestellen im Eigentum privater Reedereien.

Förderprogramm für Landstromanlagen

Ein entsprechendes Förderprogramm gibt es allerdings doch. Zumindest verhandeln das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium mit dem  Bund und allen Bundesländern derzeit über die Verwaltungsvereinbarung für ein »Investitionsförderprogramm des Bundes zur Mitfinanzierung des Baus von Landstromversorgungsanlagen in den See- und Binnenhäfen«, antwortet  die Pressestelle des Wirtschaftsministeriums auf die MAINZER-Anfrage. »Sobald diese Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen und beschlossen wurde, wäre der nächste Schritt die Aufstellung eigener Länderprogramme zur Kofinanzierung«, heißt es weiter. Und: Ein solches Landesprogramm müsse bei der Aufstellung des Landeshaushalts berücksichtigt werden, über den der Landtag entscheide. Derzeit sei es für Aussagen zur Förderung einzelner Projekte noch zu früh. Zumal grundsätzlich für eine mögliche Förderung immer auch zunächst Anträge gestellt werden müssten.

Im 14. März 2021 soll in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt werden. Es ist eher unwahrscheinlich, dass zuvor der Landtag das Landesprogramm zur Kofinanzierung von Landstromanlagen verabschiedet.

│ SoS

Dieselfahrverbot – aber nicht für Flusskreuzer