Immer mal wieder erhöhen die Banken ihre Gebühren. Das Konto zu kündigen ist meistens die einzige Möglichkeit, der Preisspirale ein Schnippchen zu schlagen.

Erhöhen die Banken ihre Gebühren muss die Kundschaft informiert werden und jedem/jeder Kunden/-in wird das Recht eingeräumt, den Änderungen zu widersprechen und/oder sein/ihr Konto zu kündigen. Ein solches Widerspruchsrecht besteht bei vielen Vertragsabschlüssen oder Vertragsänderungen. Im Falle von Gebührenerhöhungen und der Anpassung von Kontenmodellen aber ist es zwecklos.

Josephine Holzhäuser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärt, in den meisten Fällen sei der einzige Weg, höheren Gebühren für Bankdienstleistungen aus dem Weg zu gehen, sich ein günstigeres Kreditinstitut zu suchen – ohne Gewähr, dass auch dieses dem Trend folgen und die Gebühren erhöhen werde.

Ein schwieriges Unterfangen

Das setzt natürlich voraus, die Kontenmodelle und die Gebühren der Geldinstitute miteinander vergleichen zu können – ein mitunter schwieriges Unterfangen, das zudem einiges an (Frei-) Zeit verbraucht. Außerdem scheint die Regelung von Geldangelegenheiten noch immer mit anderen Emotionen behaftet zu sein, als bspw. die Entscheidung für einen Stromanbieter oder für eine Krankenkasse.

»Geht es um Gebührenerhöhungen bei Banken führt das Widerspruchsrecht oftmals nicht zum Erfolg«, so Josephine Holzhäuser. »Die Banken haben das Recht, ihre Gebühren anzuheben, dagegen Widerspruch einzulegen, ist zwar ein Recht der Kunden/-innen, aber häufig wirkungslos.« In der Praxis, so Holzhäuser, könne sich das Widerspruchsrecht in diesem Falle sogar zum unerwünschten Bumerang wandeln. Die Banken würden in manchen Fällen, in denen Widerspruch eingelegt werde, die Geschäftsbeziehungen beenden, d.h. das Konto kündigen.

| SoS

Die entsprechenden Infos hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zusammengestellt:
www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/…