Ob das Impfen von Kindern richtig ist oder nicht, wird in den Medien immer wieder hitzig diskutiert. Erstaunlicherweise findet das Thema in Bezug auf Erwachsene in der Öffentlichkeit kaum Beachtung.

Vielleicht hängt es mit der Annahme zusammen, bei Masern handele es sich um eine »Kinderkrankheit«. Denn viele Menschen, die zu den geburtenstarken Jahrgängen Anfang der 60er Jahre zählen, waren tatsächlich als Kind an der hochansteckenden Virusinfektion erkrankt. Wenn jedoch eine Krankenkasse, in diesem Fall die Techniker Krankenkasse (TK), ihre erwachsenen Mitglieder per Brief darauf hinweist, dass sie, falls sie nach 1970 geboren wurden, ihren Impfstatus überprüfen sollen, wird man stutzig: Warum erfolgt der Aufruf gerade für diese Zielgruppe? Und warum kommt er jetzt?

Bei der TK dazu nachgefragt, heißt es in einer schriftlichen Antwort: »Grundlage bilden die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI). Diese empfiehlt eine einmalige Impfung gegen Masern für alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist. Die Empfehlung zur routinemäßigen Masernimpfung im Erwachsenenalter wurde im Jahr 2010 von der STIKO ausgesprochen, um Masernausbrüche in der Bevölkerung zu verhindern und damit der Elimination der Masern im europäischen Raum ein gutes Stück näher zu kommen.«

Zudem soll der Aufruf für mehr geimpfte Menschen in der Bevölkerung den Schutz vor Masern bei denjenigen Personen erhöhen, die selbst nicht geimpft werden können. Denn an Masern kann jeder erkranken, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend durch eine vollständige Impfung geschützt ist.

Bundeweite Zunahme an Masernfällen

In Bezug auf die Jahrgänge zeigen weitere Recherchen, dass tatsächlich mehr als die Hälfte aller Masernfälle in Deutschland heute Jugendliche und Erwachsene von 18 Jahren bis etwa Mitte 40 betreffen. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD) sieht in seiner Stellungnahme den TK-Aufruf in diesem Anstieg begründet: »Als Beweggrund der Krankenkasse gerade jetzt zur Masern-Impfung aufzufordern, kann die zunehmende Zahl an gemeldeten Masernfällen bundesweit vermutet werden.« Im Gegensatz zur bundesweiten Statistik wurden in Mainz und im Landkreis Mainz-Bingen »in den letzten drei Jahren keine Masernfälle gemeldet«, und das in keiner Altersgruppe, so das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Die Frage übrigens, wieso Personen vor 1970 nicht geimpft werden müssen, erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Website damit, dass fast alle diese Kinder die Masern damals durchgemacht haben, denn die Einführung der Masern-Impfung war erst zu Beginn der 1970er Jahre. Eine einmalige Erkrankung an Masern bietet in der Regel einen lebenslangen Schutz.

Wie werden Masern übertragen?

Die Masernviren werden per Tröpfchen übertragen, also beim Sprechen, Husten und Niesen, und sind extrem ansteckend. Masern beginnen mit grippeähnlichen Symptomen wie hohes Fieber, Schnupfen und Husten. Erst einige Tage später kommt der Ausschlag. Masern schwächen das Immunsystem, so dass eine Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung auftreten kann. Antibiotika behandeln lediglich die Symptome, nicht aber die Virusinfektion.

Die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen oder bei beruflich bedingten Impfungen auch der Arbeitgeber.

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Infos siehe auch: BZgA und Robert-Koch-Institut