Einzelhändler im Quartier Mainz Mitte haben viele Monate lang Klinken geputzt, Konzepte entwickelt und mit Experten beraten, um das erste Mainzer LEAP auf den Weg zu bringen. Seit April lassen Politiker die ehrenamtliche Initiative in der Luft hängen.

Im April dieses Jahres wollte der Verein »Neue Mainzer Mitte e.V.« den Antrag auf das LEAP »Mainzer Mitte am Neubrunnen« bei Wirtschaftsdezernent Christopher Sitte abgeben. Dort hieß es, der Antrag könne vorerst nicht angenommen werden. Begründung: eine Formulierung im 2015 verabschiedeten LEAP-Gesetz habe sich als zu ungenau herausgestellt und könne zur juristischen Stolperfalle werden.

»Seit sechs Monaten harren wir aus und halten den Verein aufrecht, ohne zu wissen, ob und wann der Gesetzestext geändert wird«, sagt die stellvertretende Vorsitzende Sandra Kima, die hauptberuflich als Centermanagerin der Mainzer Römerpassage tätig ist.
Sie weiß, ihren Einzelhandels-Kollegen in Mayen, Koblenz und Trier geht es genauso. Auch dort sind die LEAP-Initiativen gestoppt worden.

LEAP (Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte) ist die rheinland-pfälzische Variante des BID (Business Improvement Districts). Das LEAP-Gesetz wurde im Juli 2015 von der rot-grünen Mehrheit im Landtag verabschiedet. Es soll durch private Initiative die Attraktivität eines Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentrums für Bewohner und Kunden steigern sowie die Rahmenbedingungen für dort niedergelassene Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe verbessern und so die jeweiligen Standorte stärken. Um das zu erreichen, müssen alle Eigentümer Abgaben entrichten, die für vorab definierte Aufwertungsmaßnahmen verwandt werden. Die Berechnung dieser Abgaben basiert auf dem Einheitswert der Gebäude. Im Mainzer Wirtschaftsdezernat ist nicht zu erfahren, welche Formulierung im LEAP-Gesetz ungenau sein soll. Im RLP-Wirtschaftsministerium wiederum kann man nicht sagen, welche rechtlichen Unsicherheiten das Wirtschaftsdezernat der Stadt Mainz davon abhalten, den Antrag der LEAP-Initiative Mainz Mitte zu bearbeiten.

Auf den Hinweis der MAINZER-Autorin, es habe wohl mit der Beteiligung der Hauseigentümer zu tun, schreibt die Pressesprecherin des Wirtschaftsministeriums, hier gebe es keine rechtliche Unsicherheit, sondern die klare Festlegung, dass zu Wohnzwecken genutzte Immobilien ganz oder teilweise ausgenommen werden müssen. »Um die privat genutzten Bestandteile herauszurechnen, muss die Kommune einen genauen Überblick haben, welche Teile eines Gebäudes privat und welche Teile gewerblich genutzt werden. Diese Informationen liegen den Kommunen oftmals nicht vor, sondern müssen durch die Kommune erhoben werden. Mit diesen Daten kann dann eine Berechnung nach den Maßgaben des Kommunalabgabengesetzes vorgenommen werden. Dies ist zeit-, personal- und kostenintensiv, aber nicht unmöglich.«

»Das ist ein geistiger Offenbarungseid«, sagt Markus Pfeffer, »es ist technisch unmöglich den Einheitswert eines Gebäudeteils wie einer Wohnung rechtssicher zu ermitteln.« Der Geschäftsführer des seit elf Jahren erfolgreichen BID-Seltersweg e.V. in Gießen hat in Rheinland-Pfalz die LEAP-Gründer informiert, beraten und begleitet. Pfeffer sagt, Paragraph 8, Absatz 9. des LEAP-Gesetzes müsse geändert werden. Hier sind Ausnahmen formuliert, z.B: Grundstückseigentümer sind von der Abgabenpflicht ganz oder teilweise zu befreien, wenn (z.B.) das Grundstück zu Wohnzwecken genutzt wird. Diese Formulierung ist laut Pfeffer nicht anwendbar, wenn Gebäude gemischt genutzt werden, was in BID- oder LEAP-relevanten Lagen immer der Fall ist: im Erdgeschoss ein Geschäft, in den oberen Stockwerken Ärzte und Dienstleister und darüber Wohnungen.

Um den Einheitswert einer Wohnung aus dem Einheitswert des Gebäudes herauszurechnen und damit den Wohnungseigentümer nicht mit der LEAP-Abgabe zu belasten, braucht es ein Rechenmodell: »Das gibt es nicht«, sagt Pfeffer und meint es sei ganz einfach, Rechtssicherheit zu schaffen: »Der Gesetzgeber muss das Wort ‚ausschließlich‘ einfügen, dann lautet der Absatz ‚Gebäude mit ausschließlichem Wohneigentum‘ sollen ausgenommen werden.«
Sandra Klima hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben: »Wir sind bereit unser Engagement und unser Geld für die Attraktivitätssteigerung der Stadt einzusetzen und wir hoffen sehr, dass die Politik die Hürden beseitigt, damit unsere Initiative Früchte trägt.«

Kommentar: Merkwürdig

Im FDP-geführten Wirtschaftsministerium schiebt man den schwarzen Peter dem Mainzer Wirtschaftsdezernat, bzw. der Mainzer Stadtverwaltung zu. Im Hause von Wirtschaftsdezernent Sitte (FDP) hält man sich bedeckt. Derweil haben zwei CDU-Abgeordnete im Landtag von RLP am 26.10.17 u.a. gefragt:«Inwieweit liegt es an der Ausgestaltung des § 8 Abs. 9 LEAPG, dass trotz des in mehreren rheinland-pfälzischen Städten vorhandenen Interesses bisher noch keine Initiative umgesetzt werden konnte?« (Quelle: Parlamentsdokumentation, Landtag RLP). Aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums vom 16.11.2017 geht hervor, das Ministerium erkennt keinen Bedarf, das Gesetz zu ändern. Entweder will der FDP-Minister damit die Hausbesitzer »schonen« oder ihm ist jede verpflichtende Abgabe, auch wenn sie privatwirtschaftliche Initiativen unterstützt und private Gelder freisetzt, zuwider.

|Marion Diehl

 

Mit dem LEAP die innerstädtische Entwicklung fördern?