Sie haben Freude am Fotografieren? DER MAINZER bietet Ihnen eine Plattform, gute Fotos zu veröffentlichen. Jeden Monat zu einem anderen Thema.

Die schönsten Herbstblumen, waren das Thema des MAINZER-Fotowettbewerbs im September. Ein wahres – fotogra­fi­sches – Blütenmeer erreichte uns, wir bedanken uns sehr dafür. Die Platzvergabe war nicht einfach, zumal der Gewinner uns im Dunkeln lässt, um welches Blümelein es sich hier handelt. Für die Jury steht jedoch die Qualität des Fotos im Vordergrund, also geht der 1. Platz an Oliver Hans. Michael Möller hat eine Lampionblume im eigenen Garten aufgenommen: Platz 2 und den 3. Platz belegt Elke Hickstein, die uns diese wunderschöne Herbstanemone schickte und dazu schreibt, deren leuchtende rosa-lila Farbe erfreue besonders an dunklen Herbsttagen.
Herzlichen Glückwunsch. Sie können sich auf SATURN- Coupons im Wert von 100, 50 und 30 Euro freuen.

 

Siegerfoto: Oliver Hans

Siegerfoto: Oliver Hans

2. Platz: Michael Möller

2. Platz: Michael Möller

3. Platz: Elke Hickstein

3. Platz: Elke Hickstein

Klicken Sie auf die Bilder, um diese in voller Größe zu betrachten.

Fotowettbewerb Oktober 2017

Es gibt Sitz- und Stehplätze, die im Herbst besonders schön sind – vielleicht ist der Blick auf ein Stück bunt gefärbten Wald der Grund, das besondere Licht beim Auflösen des Nebels oder das Sofa mit der Kuscheldecke. Welches ist Ihr Lieblingsplatz im Herbst? Er kann drinnen, wie draußen sein, sollte sich aber in Mainz oder Rheinhessen befinden.
Schicken Sie die Fotos von Ihrem Lieblingsplatz im Herbst – unbedingt versehen mit Angaben, wo Sie was aufgenommen haben, an: foto@dermainzer.net.

 

Monat: Oktober
Motiv: Mainz und Rheinhessen im Herbst 
Einsendeschluss: 23. Oktober 2017

Wichtig: Nur Fotos mit mindestens zwei Millionen Pixel kommen in die engere Auswahl! Vergessen Sie Name, Adresse und Telefonnummer nicht, damit vielleicht Sie der nächste Gewinner eines Gutscheins von Saturn sein können. Die Gewinner-Fotos werden in der nächs­ten Ausgabe des MAINZERs veröffentlicht. (Der Rechtsweg ist natürlich ausge­schlossen.)

| SoS