Schwerlastverkehr auf der Theodor-Heuss-Brücke
Wer kann, fährt einfach
Fast 90 Millionen Euro kostete
die Generalsanierung der
Theodor-Heuss-Brücke, die
1995 abgeschlossen war.
400.000 Euro kostete die letzte
Hauptuntersuchung im Herbst
2006. 150.000 Euro sind jedes
Jahr fällig, um das Bauwerk
auf Herz und Nieten zu prüfen.
Dazu kommen im Dreimonats-
Abstand Sichtprüfungen –
ziemlich aufwendig und teuer
die Unterhaltung dieses Brükkenbauwerks.
Die Kosten für
Untersuchungen und Unterhaltung
tragen zu zwei Dritteln
Wiesbaden, bzw. AKK und zu
einem Drittel Mainz.
Mitten auf der Brücke lässt
sichs ohne Anstrengung schön
wippen: Jedes Mal wenn ein Bus
oder ein LKW vorbei fährt,
schwingt die Brücke mit. Genau
aus diesem Grunde wurde sie
nach der Generalsanierung für
den Schwerlastverkehr gesperrt:
die dynamische Belastung durch
Brems- und Beschleunigungsvorgänge
wirken auf die Stahlkonstruktion
ein und bringen sie zum
Schwingen. Je weniger Schwingung,
desto weniger Materialermüdung:
Die auch nachts ins
rechte Licht gerückte Straßenbrücke
soll noch lange erhalten werden,
so der einhellige Wunsch beiderseits
des Rheins.
Die Beschilderung an den Brückenauffahrten
auf hessischer und
rheinland-pfälzischer Seite ist eindeutig:
Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge
über 7,5 Tonnen. Das Container-
Fahrzeug mit dem niederländischen
Kennzeichen schert
sich genauso wenig um dieses
Verbotsschild, wie der LKW mit
den Toilettenhäuschen huckepack,
die Speditionsfirma aus dem
Hunsrück und die Reisebusse aus
dem Main-Taunus-Kreis.
Im Dezember 2008 hatte der
Kasteler Ortsbeirat eine Anfrage
an den Wiesbadener Magistrat
nach Kontrolle des LKW-Verkehrs
auf der Theodor-Heuss-Brücke gestellt.
Hintergrund: Den Wiesbadener
Anteil an den Kosten für die
jährlichen Untersuchungen zur Beschaffenheit
der Brücke trägt allein
der AKK-Haushalt. Immerhin
100.000 Euro pro Jahr.
»Wir wollen die hier ansässigen
Unternehmen, die aus betrieblichen
Gründen die Brücke passieren
müssen, nicht verprellen. Aber
wir haben festgestellt, dass viele
LKWs und Reisebusse ohne Genehmigung
die Brücke nutzen.
Das sollte durch entsprechende
Kontrollen eingeschränkt werden«,
fasst Margot Schäfer, Ortsvorsteherin
von Mz-Kastel zusammen.
Das Kontroll-Begehren des
Kasteler-Ortsbeirat wurde abschlägig
beantwortet.
Grund für die Ablehnung war
laut Frank Sand, Referent der
Wiesbadener Ordnungsdezernentin
Birgit Zeimetz, dass bei
Stichprobenkontrollen um den
Jahreswechsel 08/09 keine Fahrzeuge
OHNE Ausnahmegenehmigung
festgestellt worden seien.
DieTatsache, dass zahlreiche
LkW’s mit fremden Kennzeichen
die Brücke nutzen, erklärt er damit,
dass diese Fahrzeuge durchaus
als Subunternehmer im Auftrag
der Unternehmen mit einer
Ausnahmegenehmigung unterwegs
sein könnten. Sand verweist
außerdem auf die schwierige Verkehrssituation:
Die Einrichtung einer
Kontrollstelle auf der Brücke,
Anhalteaktionen mit der Polizei
zusammen, führten zu Verkehrsbehinderungen
und kosteten Geld.
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit
müsse deshalb
gefragt werden, ob sich der ganze
Aufwand lohne. Zumal die LKWFührer
beim Auffahren auf die
Brücke aufgrund ihrer hohen Sitzposition
die Kontrollstelle einsehen
könnten. Dennoch werde derzeit
geprüft, ob eine Lasergesteuerte
Blitzanlage auf Wiesbadener
Seite aufgestellt werden kann. Bis
Ende des Jahres soll die Prüfung
abgeschlossen sein.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen auf Wiesbadener Seite ist die Straßenverkehrsbehörde, angesiedelt im Dezernat von Prof. Dr. Joachim Pös (FDP), zuständig. Dort heißt es: »Es werden an zwei Firmen Ausnahmegenehmigungen für je ein Fahrzeug und an zwei Firmen Genehmigungen für alle Fahrzeuge ausgestellt. Voraussetzung ist, dass der Firmensitz in Kostheim oder Kastel liegt, die Genehmigungen werden jeweils befristet für ein Jahr ausgestellt. Von der Stadt Mainz wurden unserer Kenntnis nach Ausnahmegenehmigungen ausgestellt und zwar insgesamt vier Genehmigungen für Firmen und vier Einzelgenehmigungen. « Aufgrund der Tatsache, dass die mit Ausnahmegenehmigung bedachten Unternehmen Treibstoff und Zeit sparen, scheint die Frage angebracht, ob sie für diese Genehmigungen zahlen. Antwort: Für das Ausstellen der Ausnahmegenehmigungen würden neben den Verwaltungsgebühren keine finanziellen Beiträge für die Unterhaltungsarbeiten des Brückenbauwerkes oder für Bauwerksprüfungen erhoben. Auf Mainzer Seite ist die Polizei für die Kontrolle auf der Brücke zuständig – und führt »keine geplanten LKW-Kontrollen auf der Theodor- Heuss-Brücke durch«, so Polizeisprecher René Nauheimer. Begründung: Es lägen keine Beschwerden über unberechtigten Fahrverkehr vor, es gebe keine Unfallhäufung und zudem verfügten so viele Firmen über Ausnahmegenehmigungen, dass Kontrollen nicht lohnten. Auf Nachfrage heißt es zu den Ausnahmegenehmigungen seitens des Mainzer Amts für Verkehrswesen: »Außer Feuerwehr, MVG oder Stadtwerke (Wartung der Beleuchtung) gibt es von der Abteilung Verkehrswesen KEINE Dauerausnahmen für Speditionen und dergleichen.«
Lösung in Sicht
Dass die Wiesbadener nicht immer wissen, was die Mainzer machen und umgekehrt, gehört zu den Normalitäten im Verhältnis der beiden Landeshauptstädte. Dass die Mainzer Polizei anderes zu tun hat, als LKWs zu kontrollieren, leuchtet ein. Dass die Aussagen zu den Ausnahmegenehmigungen, trotz wiederholtem Nachfragen, nicht zusammen passen, ist bedauerlich. Sicher ist allerdings, dass die Steuerzahler nicht nur das viele Geld für die vielen Untersuchungen aufbringen, damit die Brücke uns alle noch lange trägt. Auch die Beseitigung der Schäden werden von den Bürgern beglichen. Und die Verwaltung wird dafür bezahlt, dass sie Verbotsschilder – sogar an den Autobahnabfahrten - anbringen und Ausnahmegenehmigungen erteilen lässt. Die nix nutzen, wenn niemand ihre Einhaltung kontrolliert. Vielleicht hoffen alle Beteiligten darauf, dass sich das Thema von selbst erledigt, wenn die Stadt Mainz die gesamte Rheinschiene für den LKW-Verkehr sperren lässt: das Amt für Verkehrswesen prüft im Auftrag der (alten) Stadtratsmehrheit seit Anfang Mai dieses Ansinnen und will bis Ende des Jahres zu einem Ergebnis kommen. Würde dem stattgegeben, dürfte auch kein mit Wiesbadener Ausnahmegenehmigung bedachter Frankenbach-LKW mehr vom Kasteler Petersweg in den Mainzer Zollhafen fahren. Auf das Ergebnis dieser Prüfung sind wir gespannt!
SoS