Was Chefs und Angestellte vor dem besinnlichen Beisammensein unbedingt verinnerlichen sollten.
Fettnapf »Betriebliche Weihnachtsfeier«
Wir haben es doch schon immer gewusst: Betriebliche Weihnachtsfeiern sind kein Ort der Besinnlichkeit, kein harmloses nettes Miteinander. Hinter dem gemeinsamen Konsum von Glühwein,
Lebkuchen und anderen mehr oder weniger saisonalen Produkten steckt weit mehr als der nur der Wunsch, gegen Jahresende mit den Kollegen und Vorgesetzten einmal weitab von Alltagsstress
und betrieblichen Problemen feiern zu können.
Isabeller Reiff hat es in einem Beitrag für des »Handelsblatt« bereits vor einigen Jahren einmal auf den Punkt gebracht: »Die Unternehmensleitung wünscht sich eine feierliche Stimmung,
häufig erwartet sie auch noch Dank für eine Einladung, die genau genommen aber ein dienstlicher Termin, also ausdrücklich Arbeit ist.« Noch deutlicher wird da die Consulting-Expertin Elisabeth Jahrreiß:
»Die Weihnachtsfeier ist keine Privat-Party. Im Gegenteil: Sie ist ein verstecktes Assessment-Center.« Dabei stellt sie die Frage: »Wo sonst können Vorgesetzte so informell die Sozialkompetenz ihrer Mitarbeiter
in Augenschein nehmen?«
Andererseits können karrierebewußte Angestellte eine solche Feier auch für ihr Weiterkommen nutzen. Über das »Gewusst wie« wurde schon sehr viel geschrieben - und von den Chefs auch gelesen.
Wer kann da noch unbefangen mit dem Punsch in die Runde prosten? Da kommt es einigen unsicheren Zeitgenossen schon recht, dass – bedingt durch die aktuelle Rezession – Weihnachtsfeste immer
kleiner und kürzer werden. Dabei stand am Anfang doch der gute Wille.
Das erotische Abenteuer
Schaut man sich die Ergebnisse einer Umfrage der Unternehmensberatung German Consulting Group (www.gcg-gmbh.com) an, scheint es den meisten Kolleginnen und Kollegen
jedoch um etwas völlig anderes zu gehen: Laut einer Umfrage der Gruppe suchen 52 Prozent der deutschen Arbeitnehmer auf der Weihnachtsfeier ihrer Firma erotische Abenteuer
und begeben sich auf Partnersuche. 24 Prozent der Deutschen begeben sich dorthin aufgrund des zu erwartenden Entertainment-Programms und der Showeinlagen. 11 Prozent wolle
ihr firmeninternes Netzwerk pflegen bzw. aufbauen. Ernstgemeinte geschäftliche Gespräche führen wollen lediglich 4 Prozent. Und 9 Prozent der deutschen Arbeitnehmer gehen nur aus Gruppenzwang zur Weihnachtsfeier.
Versicherungsschutz
Man mag es ja kaum aussprechen, aber selbst auf der noch so gesittet verlaufenden Weihnachtsfeier ist man vor Unfällen nicht 100%ig gesichert. Wer zahlt eigentlich,
wenn der Abend beim Bereitschaftsdienst oder in der Notaufnahme endet? Die Unfallkasse Hessen (UKH) informiert darüber jährlich aufs Neue:
Mitarbeiter, die bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier verunglücken, stehen grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. »Wenn zum Beispiel ein Kollege
beim Schmücken von der Leiter stürzt, bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinisch notwendigen Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen«, erläutert Unfallkassen-Geschäftsführer
Bernd Fuhrländer.
Für den Schutz müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
• Es muss sich um die offizielle Weihnachtsfeier des Betriebes oder der Abteilung handeln.
• Der Arbeitgeber oder die Unternehmensleitung müssen die Feier billigen, fördern und mitfeiern.
• Die Feier soll die Verbundenheit zwischen allen Betriebsangehörigen fördern.
Der gesetzliche Unfallschutz gilt allerdings nicht bei privaten Feiern, wenn sich zum Beispiel Kollegen abends privat zum Essen treffen oder die offizielle Weihnachtsfeier im privaten
Rahmen verlängern. Nicht versichert sind teilnehmende Familienangehörige und Gäste, auch wenn sie offiziell eingeladen sind.
Aber aufgepasst: Alkohol kann den Versicherungsschutz gefährden. Ist etwa ein Unfall auf dem Nachhauseweg auf Alkoholgenuss zurückzuführen, erlischt der Unfallversicherungsschutz.
Wer Alkohol getrunken hat, sollte deshalb auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umsteigen.
Knigge rät
Auch der Deutsche Knigge-Rat hat sich schon mit Weihnachtsfeiern beschäftigt: Die »Benimmexperten« warnen davor, betriebliche Weihnachtsfeiern als ein »lästiges Übel« anzusehen –
sie sind ein »Muss«. Fernbleiben werde als Desinteresse und Arroganz gewertet. Auch sollte man während der Feier Nörgeleien oder Beschwerden besser vermeiden und auf die richtige Mischung
aus Nähe und Distanz achten. »Plumpe Vertraulichkeiten, Duz-Angebote aus der Bierlaune heraus, Annäherungsversuche und heiße Tanzeinlagen à la Dirty Dancing sind fehl am Platz«, empfiehlt
Alexander Freiherr von Fircks. Korrektes Verhalten gelte auch für den Tag danach: »Bleiben Sie verschwiegen und diskret, falls jemand zu viel getrunken oder sich blamiert haben sollte.«
Mit kleinen Gesten könnten die Teilnehmer für eine gute Atmosphäre sorgen. So sollte man versuchen, die Bildung von Cliquen zu durchbrechen. »Eine Weihnachtsfeier ist eine gute Möglichkeit,
mit Kolleginnen und Kollegen näher in Kontakt zu kommen, die man nicht so gut kennt«, rät Fircks. Wer sich auf der Feier als »fröhlicher und zugleich ernsthafter, höflicher und rücksichtsvoller
Gesprächspartner« präsentiere, habe mehr von der Feier.
Im Namen des Volkes
Und auch die Gerichte haben sich schon mit Weihnachtsfeiern auseinandersetzen müssen:
Nach einem Beschluss des hessischen Landesarbeitsgerichtes (Az.: 9 Sa 718/97) muss sich ein Chef im Zuge einer Weihnachtsfeier auch zu vorgerückter Stunde nicht »Arschloch« schimpfen lassen.
Wer sich derartige Beleidigungen und Beschimpfungen nicht verkneifen kann, riskiert die fristlose Kündigung.
In einem anderen Fall entschied das Arbeitsgerichts Bocholt (Az.: 3 Ca 55/90), dass »Lambada« kein unsittlicher Tanz sei. Ein Chef hatte nach einer Weihnachtsfeier behauptet, eine seiner
Mitarbeiterinnen hätte getanzt wie eine Dirne. Diese bekam darauf hin einen Nervenzusammenbruch. Laut Gerichtsbeschluss musste der Arbeitgeber das Gehalt weiter
zahlen und darüber hinaus ein Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet rund 1.000 Euro leisten. Die Beschäftigte hatte zudem das Recht, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen.
(-mdl-)