Warum ist die Politik nicht
haftbar für ihr Tun?
Wen wundert’s? Das Kraftwerk
bleibt das kommunalpolitische
Thema und wird alle Debatten bis
zur Kommunalwahl im nächsten
Sommer überschatten. Das ist
nicht erst Fakt, seit der Versuch,
das Kohleheizkraftwerk durch die
nachträgliche Aufstellung eines
Bebauungsplans für die Ingelheimer
Aue zu verhindern, gescheitert
ist. Es war alles andere als eine
Überraschung, dass Oberbürgermeister
Beutel diese im Stadtrat
getroffene Entscheidung ausgesetzt
hat, da er hierin einen
Verstoß gegen die
in der Gemeindeordnung
verankerten
Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit gesehen
hat. Kurzum: Der Bebauungsplan,
mit dem die Vorgaben der
Gebäudehöhe deutlich reduziert
worden wären und somit kein
Kraftwerksbau möglich wäre, ist
eine Negativplanung oder ein Verhinderungsbeschluss
– wie Gutachter
hochoffiziell resümierten.
Das kann nur heißen: Die Kohle-
Gegner rüsten sich für einen
Rechtsstreit. Derweil ist die spannende
Frage, wie die Politik das
Thema weiter köcheln lässt. Das
Stadtoberhaupt hat etwa nie einen
Hehl daraus gemacht, dass es
beim Stopp des Kohleprojekts zu
einem finanziellen Schaden komme,
der Mainz in seinen finanziellen
Grundfesten und damit auch in
der Leistungsfähigkeit erschüttern
würde. Nur um mal eine Hausnummer
zu nennen: Mit gut und gerne
100 Millionen Euro könnte Mainz
dabei sein, wenn die 1,2 Milliarden
Euro teure Kohlekraftwerksanlage
abbestellt würde. Dagegen muss
sich der OB schon deshalb massiv
wenden, da er selbst schadensersatzpflichtig
gemacht werden
kann. Und genau da liegt der Hund
begraben: Wären die Ratsmitglieder
ebenfalls persönlich haftbar für
ihr Abstimmungsverhalten zu machen,
dann würde vielleicht mancher
nicht so schnell den Finger in
der Abstimmung heben, sondern
sich genau überlegen, für was er
damit in die persönliche Haftung
geht. Wer vor diesem Hintergrund
dem OB »Trickserei« vorwirft, spielt
auch mit einem Stück Demokratieverständnis.
Logischerweise muss dieser
Aspekt der persönlichen Haftung
auch im Zusammenhang mit der
eklatanten Verschuldung der
Stadt gesehen werden. Wenn die
Ratsmitglieder für jeden Euro persönlich
haften müssten, den sie
mehr ausgeben als der Haushalt
der Stadt zulässt, hätte die Stadt
Mainz keine Verbindlichkeiten.
Daraus ergibt sich zwingend, dass
nicht nur der Oberbürgermeister,
sondern auch die Ratsmitglieder in
die persönliche Haftung genommen
werden müssten. Es wäre ein
großer Wurf, wenn die Gemeindeordnung
in dieser Richtung verbessert
würde.
Und: Ohne das Kraftwerk steht
plötzlich auch der öffentliche Personennahverkehr
auf der Kippe,
denn die Quersubventionierung
würde dann
nicht mehr von den Stadtwerken
aufgebracht. Und wir reden
hier allein im Jahr 2008 von einem
Betrag über 25 Millionen
Euro.
Seltsamerweise schweigen sich
die Gegner des Kohleprojekts über
derartige Folgen aus und erklären
obendrein, dass sich schon eine
Lösung finden lasse. Für solch nebulöse
Erklärungen wird auch niemand
in die Haftung genommen.
Dass Ökologie tatsächlich ihren
und in dem Fall genau diesen
Preis hat, muss man auch offen
sagen.
Aber in der öffentlichen Debatte
wird lieber über den besagten
Rechtsstreit schwadroniert. Sollte
die SGD (Struktur- und Genehmigungsbehörde)
im pfälzischen
Neustadt im Herbst die Betriebserlaubnis
für das Kraftwerk geben,
dann haben in der Tat die Juristen
viel Arbeit. Sogar der Stadtrat
kann gegen diese Behörden-Entscheidung
klagen – und zwar vor
dem Verwaltungsgericht.
Doch erinnern wir uns – beinahe
hätte man es vergessen: Der
gleiche Stadtrat hat das Projekt
überhaupt erst mit seinem damals
noch mehrheitlichen Votum auf
den Weg gebracht. Gegen solche
Wechselspiele hilft nur eines. Wer
bestellt, muss auch bezahlen. Was
für den Rat heißen müsste: Wer zustimmt,
muss auch für sein Votum
haften!