»Glücklich ist, wer vergisst...«
… aber das Netz vergisst nichts!
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner warnt immer wieder davor, freiwillig persönliche Daten preiszugeben ohne zu wissen, wo sie wie lange von wem verwendet – und weitergegeben werden. Anhand von konkreten Beispielen wird Edgar Wagner in den nächsten MAINZER-Ausgaben erläutern, wo Gefahren für den unbeabsichtigten »Datenstriptease « lauern und wie Sie sich gegen FKK im Internet wehren können.
ELEKTRONISCHES POSTGEHEIMNIS?
Laut Schätzungen werden pro Werktag weltweit 35 Milliarden Email verschickt, über 1 Milliarde Menschen nutzen Emails, 82 Prozent aller Deutschen versenden Emails, jeder vernetzte Arbeitsplatz erhält pro Tag etwa 120 Emails, davon sind 95 Prozent Spams, … angesichts solcher Dimensionen drängen sich Fragen nach der »Sicherheit « im elektronischen Postverkehr geradezu auf. Im Grunde, stellt Edgar Wagner fest, ist die Email nichts anderes als eine Postkarte – die auch von Fremden gelesen werden kann. Zur Aufklärung von Straftaten haben Polizei und Strafverfolgungsbehörden Zugriffsrechte; wann die Provider und die Email-Anbieter auf den Inhalt zugreifen dürfen, regelt das Fernmelde- und Telekommunikationsgesetz – ob diese Regeln eingehalten werden, ist kaum zu kontrollieren. »Es besteht immer eine Missbrauchsgefahr «, warnt der Datenschützer vor allzu großer Offenherzigkeit und weist auf Verschlüsselungsprogramme hin, die insbesondere bei vertraulicher e-Post unbedingt eingesetzt werden sollten.
NUR MIT EINVERSTÄNDNIS
Wenn private Anbieter ein öffentlich zugängliches Email- Adresbuch erstellen, brauchen sie für die Verbreitung einer Email- Adresse ein klar formuliertes Einverständnis – ähnlich wie die Telefonnummer nicht gegen den Willen des Kunden im Telefonbuch erscheinen darf. Wer ohne sein Einverständnis in einem solchen e- Adressbuch erscheint, sollte dem unbedingt nachgehen: Es besteht ein klarer Auskunftsanspruch (in diesem Fall gegenüber dem Adressbuch-Herausgeber), wenn persönliche Daten (weiter-)verbreitet werden. Erfolgt auf die schriftlich oder telefonisch geforderte Auskunft keine Reaktion, kann der Datenschutzbeauftragte eingeschaltet werden (poststelle@datenschutz. rlp.de). »Grundsätzlich empfiehlt sich im Sinne des Datenselbstschutzes Zurückhaltung bei der Weitergabe der Email-Adresse, dazu gehört auch, bei der Weiterleitung von Nachrichten anderer Absender die Email-Adressen im »Brief«-Kopf zu löschen«, weist Wagner auf die Möglichkeit hin, die ungewollte Verbreitung einzudämmen.
FAUSTREGELN ….
…. für sichere Passwörter im Email-Verkehr sind: Leicht zu merken, schwer zu erraten und keine Worte bilden. Unter www.datenschutz. rlp.de gibt es klare Empfehlungen für die Passwort-Gestaltung (unter »Finden A-Z«); dass jeder Zugriff auf das eigene Postfach über »Logout« beendet wird, versteht sich (fast) von selbst. Um sich der Spam-Flut zu erwehren, sind entsprechende Filterprogramme sinnvoll – wobei auch hier gilt: Die Email-Adresse, so wie alle anderen persönlichen Daten, nur dort weitergeben, wo es unbedingt erforderlich ist! Gute Tipps zur Spam- Abwehr unter www.verbraucher-gegen-spam.de
SoS