Ab 1. Oktober ist Edgar Wagner, der erste hauptamtliche Datenschutzbeauftragte in Rheinland- Pfalz (RLP), auch für die Kontrolle der privatwirtschaftlichen Datenverarbeitung zuständig. Am 4. Juni entschied der Landtag, dass die Datenverarbeitung der privaten Unternehmen mit Sitz in RLP, nicht mehr von der Trierer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, sondern vom Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) kontrolliert werden soll. Gut 34 Jahre nach dem Inkrafttreten des Landesdatenschutzgesetzes ist damit der Datenschutz im Land beim LfD konzentriert. Im Kontext der Aufgabenerweiterung wird die Zahl von zwölf Mitarbeitern aufgestockt.
VERSTECKTE KAMERAS UND OFFENE ZURSCHAUSTELLUNG:
DATENSCHUTZ IST AUCH EINE PRIVATSACHE
Dass wir in jedem Geldinstitut
im Visier von Kameras
sind, ist für die meisten Menschen
völlig normal. Auch an
den Kassen von Kaufhäusern
ist der direkte Augenkontakt
mit einer Kameralinse nichts
außergewöhnliches. Allerdings
– Lidl lässt grüßen – nicht immer
»legal«. DER MAINZER
sprach mit dem Datenschutzbeauftragten
von Rheinland-
Pfalz, Edgar Wagner, nicht nur
über Videoüberwachung.
Bevor am Beispiel von konkreten
Fällen erörtert wird, welche
Videokameras den Bestimmungen
des Datenschutzes entsprechen
und welche nicht, stellt Edgar
Wagner klar: »Noch sind wir nur für
den staatlichen Datenschutz zuständig
« (siehe: Datenschutz in
RLP) und erläutert am Beispiel der
Mainzer Verkehrsgesellschaft
(MVG), wie diese Arbeit – im besten
Falle - funktioniert.
Die 36 neuen
Busse, die seit Ende letzten
Jahres im Einsatz sind, wurden alle
mit Videokameras
ausgestattet.
Zuvor
klärte Wagner
mit den
MVG-Verantwortlichen,
wie lange die
Bilder gespeichert
werden,
was im Blick
der Kameras ist
und wo das
deutlich sichtbare
Piktogramm
anzubringen
ist, das
auf die Videoüberwachung
hinweist. In einer
Dienstanweisung
festgelegt,
sind
alle »Vereinbarungen
«
Grundlage für
den Datenschutzbeauftragten
der
MVG, der die
Einhaltung
kontrolliert.
Dass ein Mitarbeiter des Unternehmens
den Datenschutz im eigenen
Unternehmen kontrolliert
klingt eigenartig, aber jede Behörde
und jedes Unternehmen ab
einer bestimmten Größe hat einen
eigenen Datenschutzbeauftragten
(sogar die Kirche!) und: »Wir machen
Stichprobenkontrollen und
wir können saftige Bußgelder verhängen
« weist Wagner auf die –
zusätzliche – Kontrollfunktion seiner
Mitarbeiter hin.
Am Beispiel von Kameras in
Bussen der MVG präzisiert Wagner
einen entscheidenden Grundsatz
für die Videoüberwachung: die
Verhältnismäßigkeit. Die MVG
möchte mit dieser Maßnahme den
Sachbeschädigungen in ihren
Fahrzeugen entgegenwirken und
setzt auf die abschreckende Wirkung.
Aufgabe der Datenschützer
ist es deshalb zu kontrollieren, ob
diese Wirkung eintritt. Andernfalls
müssten die Kameras entfernt werden.
AUSKUNFTSPFLICHT
Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
lässt sich auch an
folgendem Beispiel aus der Privatwirtschaft
nachvollziehen: Aufgrund
von hohem Warenschwund
lässt ein Kaufhaus die Kassen per
Kameras überwachen. »Es stellt
sich die Frage, ob diese überwachung
geeignet ist, Diebstahl zu
verhindern oder Diebstahl nachzuweisen
– das muss mit dem Unternehmen
geklärt werden«, erläutert
Wagner.
Und was macht der Kunde,
der brav bezahlt hat aber den
Blick in die Kameras gar nicht
mag?
»Wo videoüberwacht wird,
MUSS der Kunde deutlich sichtbar
darauf hingewiesen werden; außerdem
hat jeder das Recht von
dem Unternehmen zu erfahren,
wie lange und zu welchen Zwekken
die Bilder gespeichert werden.
Wird diese Auskunft verweigert,
können sich die Betroffenen an uns
wenden, wir gehen dem nach«,
weist der Datenschutzbeauftragte
auf Abhilfe hin – und schränkt ein:
»Die meisten Menschen haben
sich längst an diese überwachung
gewöhnt und kommen gar nicht
auf die Idee, deren Rechtmäßigkeit
in Zweifel zu ziehen.«
ABSOLUT TABU
Bei einem weiteren konkreten
Fall geht es um die heimliche überwachung
von Umkleideräumen,
die dazu dienen soll, potentielle
Diebe unter den Mitarbeitern
dingfest zu machen. »Umkleideräume oder Toiletten sind
absolut tabu, dort dürfen auch
nach Ankündigung keine Kameras
installiert werden« sagt Wagner
und ergänzt: »Die überwachung
von Mitarbeitern ist grundsätzlich
mitbestimmungspflichtig, das
heißt, der Betriebsrat müsste zustimmen.«
Wo es keinen Betriebsrat
gibt, kann der betriebliche Datenschutzbeauftragte
eingeschaltet
werden – den jedes Unternehmen
einsetzen muss, wenn mehrere
Mitarbeiter mit personenbezogenen
Daten umgehen.
Wagner weist auf eine weitere
Art der Videoüberwachung hin, die
in anderen rheinland-pfälzischen
Städten beobachtet wurde: Kameras
in Cafés und Gaststätten. »Hier
geht es um die Privatsphäre jedes
Einzelnen, die durch die Beobachtung
gestört wird. Das ist aus Sicht
des Datenschutzes nicht hinnehmbar.«
SINNLOS
Den Sinn von Videoüberwachung
gelte es grundsätzlich in
Zweifel zu ziehen, meint der Datenschützer:
»Wer soll die vielen
Videobänder auswerten? Wer kann
dafür Mitarbeiter abstellen?« In
Deutschland gebe es geringe Neigungen,
die Videoüberwachung,
wie in Großbritannien auszuweiten:
»Von Staatswegen ist die überwachung
nur dort zulässig, wo
schwerpunktmäßig kriminelle
Handlungen stattfinden.
Aber auch dafür braucht es konkrete
Festlegungen, die mit den Datenschützern
geklärt werden müssen.« So wie bei der Ausstattung
von Streifenwagen mit Videokameras:
Diese dürfen nur in bestimmten
Situationen eingeschaltet werden,
bspw. wenn die Polizisten das
Fahrzeug verlassen; das dient dem
Selbstschutz und der Beweissicherung.
GLäSERNER BüRGER
»Im Grunde«, bilanziert Wagner,
»ist der Staat, wenn es um den
Datenschutz geht nicht das Problem,
die Sensibilität im Umgang
mit Daten ist groß, das Datenschutzverständnis
in der Verwaltung
gut.« Anders beurteilt er den
Umgang von Bürgern mit Datenschutz:
»Die freiwillige Preisgabe
von Daten jedes Einzelnen, die ist
ein Problem. Es gibt kein Bewusstsein
für die Empfindsamkeit von
Daten und wenig Respekt gegenüber
den Daten und der Privatsphäre
von Anderen.«
Angaben zur
eigenen Person im Internet, deren
Weiterverbreitung nicht kontrolliert
und vor allem nicht unterbunden
werden kann, sind an der Tagesordnung,
Rabatte sammeln mit
Kundenkarten ist zum Volkssport
geworden, selbst dubiose Fragen
nach persönlichen Gewohnheiten
am Telefon oder beim Internet-Provider
werden beantwortet und die
penetrante Handy-Fotografiererei,
nicht nur von Jugendlichen, wird
klaglos hingenommen. Obwohl:
»Der Selbstdatenschutz, der wird
immer wichtiger.
Wir müssen die
Menschen dafür sensibilisieren,
dass sie nicht wahllos Auskünfte
geben, dass sie nachfragen, wer,
warum, etwas wissen will«, so
Wagner. Dazu zählt auch die Vermittlung
von Kompetenzen vor allem
im Umgang mit dem Internet –
bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
In diesem Zusammenhang
erkennt Wagner wieder mehr
Interesse am Datenschutz: »Nach
der heftigen Empörung rund um
die Volkszählung folgte jahrelanges
Schweigen – das Thema Datenschutz
interessierte kaum noch.
Jetzt ist, auch weil die Themen
Vorratsdatenspeicherung oder die
automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen
für viel Wirbel gesorgt
haben, die Bedeutung von
Datenschutz wieder mehr in den
öffentlichen Blickpunkt geraten.«
Die jüngsten Skandale in der Privatwirtschaft
tragen dazu ihr
Scherflein bei. Wagner will dieses
Interesse durch mehr öffentlichkeitsarbeit
seitens des rheinlandpfälzischen
Datenschutzes verstärken:
»Wir müssen den Menschen
beibringen, dass sie mit ihren eigenen
Daten sorgfältig umgehen.«
SoS
INFOS UND KONTAKT
Der Landesbeauftragte für den
Datenschutz Rheinland Pfalz
Büro: Hintere Bleiche 34-38,
55116 Mainz
Tel. 06131 - 208 – 2449
www.datenschutz.rlp.de