Rechtsanwalt Tobias Schuhmacher im Porträt
Im Interesse der Mandanten: Pragmatisch
Tobias Schuhmacher ist seit
Mai 2000 als Rechtsanwalt in
Mainz zugelassen und Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Koblenz.
Seit dieser Zeit betreut er durch
seine Kanzlei Privatleute, kleine
bis mittelständische Unternehmen
und Organisationen.
Der gebürtige Bad Kreuznacher,
der auch Geschäftsführer des
Fachverbands Farbe, Gestaltung,
Bautenschutz Rheinland-Pfalz sowie
der Maler- und Lackiererinnung
Mainz-Bingen und der Kreishandwerkerschaft
Mainz-Bingen
ist, hat sich auf den Handwerksbereich
und zwei Rechtsgebiete
spezialisiert: Arbeitsrecht und privates
Baurecht. Daneben betreut
er auch Mandate aus Teilbereichen
des Allgemeinen Zivilrechts.
In diesem Bereich befasst sich
Tobias Schuhmacher im Wesentlichen
mit Vertragsrecht und Schadensersatzrecht.
Im Vertragsrecht
geht es meist um die Prüfung der
Rechtmäßigkeit von Verträgen nach
deutschen Rechtsstandards. Dazu
gehört auch das Gewährleistungsrecht
auf der Grundlage von Vertragsmängeln
sowie vertraglichen
Pflichtverletzungen. Hier gibt es
häufig überschneidungen mit Schadensersatzrecht
und Haftungsrecht.
Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im rechtsberatenden und -gestaltenden Bereich, also bei der Erarbeitung bzw. überprüfung von Arbeitsverträgen, der Formulierung von Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen bis hin zur Durchsetzung individueller und kollektiver Ansprüche vor den Arbeitsgerichten.
Tobias Schuhmacher berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen viele kleinere bis mittelständische Unternehmen, insbesondere aus dem Handwerksbereich. Diese finden bei ihm Antworten auf Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, Kündigungsrecht und vielem mehr, was das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und –nehmer leider oft belastet.
Das Arbeitsrecht mit seinen vielen Nebengesetzen, tariflichen Bestimmungen und der sich schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kaum zu überblicken.
Was früher selbstverständlich war, kann sich heute leicht als Problemfall entpuppen. So steckt in einem »per Handschlag« abgeschlossenen Arbeitsvertrag die Tücke oft im Detail und die als befristet gedachte Beschäftigung kann leicht zu einem unbefristeten ärgernis werden.
Baurecht
Ein typischer Fall, in dem das fachliches Verständnis, die vernunftbetonte Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen von Tobias Schuhmacher weiterhelfen. Denn im Interesse seiner Mandanten denkt er stets pragmatisch in betrieblichen Abläufen und hängt keiner stur juristischen Betrachtungsweise nach.
Insbesondere aufgrund seiner Tätigkeit für verschiedene Handwerksorganisationen ist er seit über fünf Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts zu Hause. Im Schwerpunkt befasst er sich dabei mit:
- baubegleitender Beratung von Bauunternehmern, Architekten, Ingenieuren und Bauherren vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme des Bauwerkes, auch bei auftretenden Bauzeitverzögerungen und anderen Leistungsstörungen, Baumängeln und Abrechnungsproblemen;
- gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung der Interessen von Bauunternehmern, Architekten, Ingenieuren und Bauherren.
Rechtsanwalt Schuhmacher berät Sie umfassend, wie Sie Ihr Recht geltend machen können – sei es bei ausstehenden Zahlungen, Rechts- und Sachmängeln, Verjährung von Mängelansprüchen, Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Sollte es nötig sein, wird er dabei ihre Interessen auch gerichtlich vertreten.
Im Gespräch mit dem MAINZER, das wir in seiner neuen freundlichen Kanzlei nahe dem Europa-Kreisel führten, wurde deutlich, dass RA Schuhmacher, der heute bei den Mainzer Wirtschaftsjunioren aktiv ist, wertvolle Erfahrungen in vielen Ehrenämter – von diversen Hilfsorganisationen bis zur Lokalpolitik – gesammelt hat.
Ein Umstand gibt ihm in seiner Arbeit jedoch immer wieder zu denken. Viele Klienten scheuen den Gang zum Anwalt und suchen erst dann professionellen juristischen Beistand, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Eine Konsultierung sollte immer besser im Vorfeld einer juristischen Handlung (z.B. einer Unterschrift) stattfinden. Dies spart in der Regel viel Zeit, Geld und Nerven. Ein rechtzeitiger Gang zum Anwalt lohnt immer.
Rechtsanwalt Tobias Schuhmacher
Isaac-Fulda-Allee 9 · 55124 Mainz
Tel.: 0 6131- 217 07 14
Fax: 0 6131- 217 58 61
Email:
Web: www.tschuhmacher.de
(-mdl-)